Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Bearbeitung Ihrer Rechtssache so lange dauert? Nun, das liegt zum großen Teil auch an der Arbeitsabwesenheit der Justizbediensteten, die im Durchschnitt 12 Wochen des Jahres, fast ein Viertel Jahr, nicht zur Arbeit erscheinen zu brauchen. Dem liegt zugrunde der Urlaubsanspruch von 30 Tagen, durchschnittlich 10 gesetzliche Feiertage und durchschnittlich 22 Krankheitstagen im Jahr. Macht zusammen 62 Werk-/Arbeitstage, entspricht 12 Wochen Dienstabwesenheit für eine vergleichsweise üppige Beamten Besoldung und Pensionszahlungen bis ans Lebensende. Ob das noch zu Leistung, Arbeitswillen und Dienst am Bürger, der den ganzen Spaß für diese Bediensteten durch seine Steuern zahlt, motiviert, mag dahingestellt sein.
Das Amtsgericht Hamburg Barmbek beispielsweise, lt. Rezensionen in Bewertungsportalen eines der schlechtesten Amtsgerichte Hamburgs, ist seit 2007 unter der Führung des Direktors Roger Dubbel-Kristen. Dem ist es allerdings, lt. eigener, schriftlicher, typisch überheblicher Aussage auch „ziemlich egal“, wie die Betroffenen und Bürger die Arbeit und Leistung seiner Bediensteten bewerten. Eine Rechtspflegerin an diesem Amtsgericht, scheint nicht einmal daran interessiert zu sein und schaffte es deshalb bis heute nicht, seit August 2024, einen qualifizierten, zertifizierten Testamentsvollstrecker in einer Millionen-Nachlasssache zu bestellen. Wobei es ohnehin fragwürdig ist, ob eine Rechtspflegerin fachlich, charakterlich und rechtlich dazu geeignet und qualifiziert ist, denn lt. Rechtspfleger Gesetz dürfen Rechtspfleger in Nachlasssachen nicht Aufgaben übernehmen, die ausschließlich Richtern vorbehalten sind, wie z.B. die Ernennung von Testamentsvollstreckern. In Hamburg hat der Senat unter dem umstrittenen Olaf Scholz 2011, im bundesdeutschen Alleingang, den Richtervorbehalt für wesentliche und entscheidende Justizangelegenheiten, wie im Übrigen auch Mietangelegenheiten, gestört und kurzerhand beschlossen, dass geringer besoldete und geringer qualifizierte Rechtspfleger solche Aufgaben übernehmen sollen. In Hamburg hat dieser Sachverhalt auch schon zu gesundheitlichen Schäden und Traumata bei Kindern in Mietsachen geführt und wird billigend in Kauf genommen.
Zurzeit setzt sich der Bund Deutscher Rechtspfleger dafür ein, diesen Richtervorbehalt zu Lasten der Bürger und Betroffenen, auch bundesweit auszuhebeln. Die Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue in der Justiz, werden für den Bürger erkennbar immer niedriger geschraubt. Neben der moderaten Arbeitszeit sind in Hamburg nicht nur die Anforderungen an Qualifizierung für Rechtspfleger relativ gering, sondern auch für Amtsrichter. Das liegt unter anderem auch daran, dass seit Jahren schon die Voraussetzungen zum Bestehen der ABI-Prüfungen immer niedriger werden und der Bildungsstand sinkt, was PISA und KERMIT Tests belegen. Dennoch kann, wer sein ABI auch nur mit Ach und Krach geschafft hat, an den meisten Unis in Deutschland NC-frei Jura studieren. Und in Hamburg können diese Absolventen dann mit einem, für die hohen, fachlichen und charakterlichen Anforderungen ans Amt, teils Biographie entscheidende Beschlüsse zu fassen, mit einem einfachen 3er Examen Amtsrichter werden und auf die Bürger, die Verfahrensbeteiligte, die Betroffenen, losgelassen werden.
Würden Sie in ein Flugzeug steigen oder sich in einem Krankenhaus am Herzen operieren lassen, wüssten Sie, dass die Konstrukteure und Flugzeugbauer und die Chirurgen ähnlich geringe Anforderungen an ihre Qualifikation haben?
Die charakterliche Eignung, teils Biographie entscheidende Beschlüsse zu fassen, psychische Stabilität, Abhängigkeiten die das Urteilsvermögen beeinträchtigen können, finanzielle, Drogen, Alkohol etc., werden weder bei Einstellung noch regelmäßig während der Dienstzeit geprüft, wie es z.B. bei Piloten gemacht wird.
Wen wundert es also noch, dass lt. jüngster Berichterstattungen viele Bürger, über 30 – 50%, je nach Umfrage, der Justiz nicht mehr vertrauen, 2016 waren es lt. einer t-online Umfrage sogar 84 %.
Natürlich freut sich auch Ihr Anwalt über diese Zustände, partizipiert er doch durch erwartbare, erhöhte Prozessfreude der Betroffenen zu Gunsten weiterer Instanzen. Tatsächlich scheint so NIEMAND der sog. Rechtspflege (Justizbedienstete, Anwälte, Notare, etc.), an strukturierteren, rationelleren, qualifizierteren und lösungsorientierteren Arbeitsabläufen und Verfahren an Gerichten interessiert zu sein. Je schlechter die Amtsgerichte arbeiten, desto mehr wird verdient und desto tiefer dürfen die Bürger und Betroffenen in ihre Tasche greifen, für Honorare, Gerichtskosten und Steuern zur Alimentierung der „hochqualifizierten“ Justizbediensteten und deren „ziemlich“ hohen Arbeitseinsatz und hohe Leistung.
