Die WKZ Wohnkompetenzzentren über die Diskussion um den Einheitswert bei Immobilien

 

Logo-WKZ-2 Die WKZ Wohnkompetenzzentren über die Diskussion um den Einheitswert bei Immobilien

Immobilienbesitzer in Großstädten müssen mit massiv höheren Grundsteuern rechnen – kontraproduktiv für die Schaffung von Wohnraum in den Metropolen

 

Ludwigsburg, 20.02.2018. „Die geplante Veränderung des Einheitswertes könnte viele Bürger unverhältnismäßig hart treffen, das wird bislang viel zu wenig thematisiert“, meint Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Bundesfinanzhof schon seit Jahren der Ansicht ist, dass die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. „Dies ist vermutlich auch vielen bekannt und bewusst, sind die Einheitswerte doch eher politische Werte mit dem Ansatz, dass der Kauf und Besitz von Immobilien staatlich gefördert werden soll. Gerade die Immobilienbesitzer in den Großstädten in Deutschland profitieren dabei von einem niedrigen Wertansatz“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

 

Wichtige Einnahmequelle

Die Einheitswerte dienen unter anderem der Ermittlung der Grundsteuer für Immobilien. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Gesamtanteil von zehn bis 15 Prozent des Gesamtetats eine wichtige Einnahmequelle. Grundsätzlich ist zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude zu unterscheiden. „Um mehr Möglichkeiten für Städte und Gemeinden zu schaffen, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern, soll nun auch noch die Grundsteuer C eingeführt werden“, erklärt Jens Meier, Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Im Endeffekt soll die Grundsteuer C der Spekulation mit freien Flächen einen Riegel vorschieben. Solche Flächen würden in Zukunft mit höheren Abgaben belegt als bebaute Grundstücke. Das, so die Hoffnung der Koalitionäre, mache es für Baulandeigentümer unattraktiv, auf weiter steigende Grundstückspreise zu warten, statt Projekte zur realisieren. „Es schockt aber auch Investoren ab statt sie für Investitionen zu gewinnen. Unter Druck, das zeigt die Praxis, sinkt die Investitionsbereitschaft eher“, so WKZ-Vorstand Meier. Allein die Grundsteuer B brachte 2016 laut Statistischem Bundesamt etwa 13,3 Milliarden Euro in die kommunalen Kassen. Käme es zu einem Urteil aus Karlsruhe und es läge keine alternative Berechnungsmethode vor, könnte dies zu einem totalen Ausfall der Grundsteuern führen. Die Fachleute arbeiten daher fieberhaft an einer Lösung.

 

Vorgehensweise bislang unklar

„Zunächst einmal ist noch keine Entscheidung seitens des Bundesverfassungsgerichtes gefällt, es ist jedoch davon auszugehen, dass das Urteil ‚nicht verfassungskonform’ kommt“, erklärt der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Sämtliche Vorschläge, die bislang zur Lösung des Problems gemacht wurden, sind dabei kaum praktikabel: Für die Ermittlung der Kostenwerte (die tatsächlichen Werte der Grundstücke und Immobilien in Deutschland auf der Basis der Verkaufswerte) bräuchte man eine Übergangsfrist von rund zehn Jahren. Zudem wäre hierdurch eine ständige Erhöhung der Grundsteuern zu erwarten. Eine reine Beurteilung nach den Bodenwerten, wie andere Experten vorschlagen, wär nach Meinung des Immobilienverbandes IVD ebenfalls nicht verfassungskonform, denn dadurch würden unbebaute Grundstücke wesentlich stärker belastet als bebaute.  Beim „Südländer-“ bzw. „Äquivalenz-Modell“ soll sich die Bemessungsgrundlage aus der Zahl der Quadratmeter des Grundstücks und des Gebäudes ergeben. Verschiedene Nutzungsarten könnten durch unterschiedliche Multiplikatoren berücksichtigt werden. Steigende Grundstückpreise und Baukosten würden nicht zu einem automatischen Anstieg der Grundsteuer führen. Dieses Modell unterstützt auch der Immobilienverband IVD. „Alle Experten sind dabei der Ansicht, dass die neue Grundsteuer nicht zu einer massiven Anhebung führen darf, sondern lediglich Bestandteile einer faireren Umverteilung zum Inhalt haben sollte. Ob dies in der Praxis dann Anwendung findet, kann man bezweifeln. Heben doch Städte und Gemeinde die Grundsteuern seit Jahren an, um am fetten Kuchen Immobilien zu partizipieren“, so WKZ-Vorstand Meier.

 

Grundsteuer: Zeitgemäß!

Und es könnte so richtig knallen: Der Eigentümerverband Haus & Grund hat 500 Immobilien in verschiedenen Städten nach möglichen Änderungen berechnet und kam in Einzelfällen, die aber durchaus ganze Gemeinden und Städte treffen können, auf eine durchschnittlich 30-fache Erhöhung. Das bedeutet beispielsweise, dass die Besitzer und Bewohner eines Einfamilienhauses in Zukunft statt 500 Euro jährlich 15.000 Euro an Grundsteuer bezahlen müssten. „Das würde folglich auch die Mieten in diesen Städten, die ohnehin stark belastet sind, enorm verteuern“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Der Deutsche Mieterschutzbund und der Naturschutzbund haben sich daher bei dieser Frage zusammengetan und das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ gegründet. Beide Organisationen befürchten eine massive Verteuerung der Grundsteuern. „Natürlich bleibt den Städten und Gemeinden immer noch die Möglichkeit, eine massive Erhöhung der Einheitswerte durch eine Verringerung des Hebesatzes auszugleichen. Ob sie dies dann tun, liegt allerdings in deren Ermessen und ist für Immobilienbesitzer ein Vabanque-Spiel“, meint Jens Meier, der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren abschließend.

 

Weitere Informationen unter: http://www.wohnkompetenzzentren.de

 

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