Der Lohnfortzahlungsbetrug

Immer häufiger beschäftigen sich Detekteien in Deutschland mit dem sogenannten Lohnfortzahlungsbetrug. Durch Zeitungsartikel, Fernsehsendungen und auch durch Werbung von Detekteien in solchen Medien, wird dieser Begriff immer häufiger offensiv nach außen getragen, sodass man das Gefühl bekommt, ganz Deutschland ist nur noch von Blaumachern und Drückebergern umgeben.

Ganz klar gesagt – dem ist natürlich nicht so! Die meisten Lohn- und Gehaltsempfänger in unserem Land sind ehrlich. Wenn diese in Ausnahmefällen den Krankenschein abgeben, sind sie tatsächlich krank und meistens nach kurzer Zeit auch wieder gesund!
Nicht selten sind langjährige Betriebsangehörige noch nie krank gewesen und sind in ihren Reihen bekannt dafür, dass sie sich eher mit dem Kopf unterm Arm auf Arbeit schleppen, als zu Hause zu bleiben. Auch wenn manche Detekteien nach eigenen Angaben 200 Krankheitsfälle oder mehr im Jahr bearbeiten, so bin ich in meinen Jahren nie auf solche Zahlen jährlich gekommen, obwohl ich schon recht viel in diesem Bereich zu tun habe.

Also alles nur Panikmache? Nun nicht ganz. Wo Licht ist, da ist bekanntlich auch Schatten. Natürlich gibt es auch diejenigen, die ihre „14 Tage Kasse“ alljährlich wie den geplanten Urlaub nehmen, oder sogar mit eben diesem Urlaub davor oder danach verbinden. Ein Blick in die Statistik um ein paar Jahre zurück, lohnt sich für den Chef um zu sehen, ob sich bei manchen Mitarbeitern nicht doch schon ein gewisses Muster entwickelt hat. Da fällt einem dann schon mal auf, dass ein bestimmter Mitarbeiter sich jedes Jahr nach dem Urlaub erst einmal erholen muss und „krank“ wird.
Wenn dem so ist, erfährt man meist ohne Detektivhilfe schon recht viel durch Kollegen. Der eine oder andere Arbeitskollege weiß sicher, dass doch jedes Jahr um diese Zeit Fußballsaison bei dessen Club ist, dass das alljährliche Gartensommerfest ansteht, oder das der Kegelclub des vermeintlich Kranken immer zu dieser Zeit in einer anderen Stadt alle Neune umhaut. Zu schön um arbeiten zu gehen, zu schade um dafür den eigenen Urlaub zu „vergeuden“. Wenn dann auch noch entsprechende Hinweise durch Kollegen kommen, dass selbst sie dem ganzen misstrauen und immer die Arbeit für denjenigen mitmachen müssen, dann hat der Chef einen wirklichen Grund und vor Allem das berechtigte Interesse, der sogenannten Krankheit des Arbeitnehmers auf den Grund zu gehen, bzw. gehen zu lassen. Er muss hierfür nämlich keineswegs selbst in die Spur gehen, sondern darf sich hierzu Personen bedienen, die in Ermittlungs-und Observationstätigkeiten erfahren sind. (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 540/99 / Vorinstanz: ArbG. Koblenz, Az. 5 Ca 1265/98 N).

Was gar nicht geht, ist den Krankenschein als solches anzuzweifeln. Dieser wurde von einem Arzt ausgestellt, der für seinen Beruf viele Jahre Medizin studiert hat und somit Fachmann ist. Er ist quasi Sachverständiger! Der Krankenschein gilt in der Regel deshalb als legitimer Nachweis, dass tatsächlich eine Krankheit vorliegt. Der Chef sollte sich also dafür hüten den Arbeitnehmer einfach mal so observieren zu lassen, ohne Verdachtsmomente. Das geht in den allermeisten Fällen schief und kostet nur Geld. Die Arbeitsgerichte entscheiden bei aller Objektivität in solchen Fällen immer für den Arbeitnehmer. Wenn der Chef also auf Nummer sicher gehen will, dann sollten solche Hinweise wie die oben genannten vorliegen. Übrigens gilt das natürlich auch für den Detektiv, der ohne wirklich berechtigtes Interesse gar nicht agieren darf. Sich den Fall schön zu reden und solange berichtigte Interessen zu suchen bis die „passen“, wird spätestens vor Gericht zum Bumerang. Ärger und empfindliche finanzielle Strafen, sind die Folge für Detektiv und Auftraggeber.

Bei der Frage der Länge der Observation muss zwar jeder Fall individuell betrachtet werden, aber allgemein kann, bzw. sollte man von 2-5 Tagen ausgehen. Hier ergibt sich eine Art Gratwanderung.
Ist die Observation zu kurz, könnte der vermeintliche Beweis eines Vergehens nicht ausreichen. Selbst stundenweises Arbeiten an einem einzigen Tag trotz Krankheit, wurde schon von Gerichten als nicht genesungswidriges Verhalten erklärt! Es war ja gewissermaßen nur eine Momentaufnahme.
Übertrieben lange Observationen wiederum, von 2 Wochen oder gar mehr, könnten nicht zuletzt aus datenschutzrechtlichen Gründen zum Problem werden. Auch die durchaus mögliche Rückerstattung der Detektivkosten durch den Arbeitnehmer an den Chef, oder der Zuspruch durch das Gericht Detektivkosten erstattet zu bekommen, hat mehr Chancen wenn der Zeitraum der Observation begrenzt ist.

In jedem Falle gilt für meine Detektei, möglichst Gerichtsprozesse für den Auftraggeber zu vermeiden. Das gelingt im Allgemeinen durch das Erbringen wirklich erdrückender Beweise, sodass von keiner Seite ein wirkliches Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht! Bei meiner Anzahl an bearbeiteten Krankheitsfällen, sind die meisten Chefs und deren Arbeitnehmer ohne Gericht ausgekommen und haben sich lieber gütlich geeinigt.
Letztlich ist das für beide Seiten doch stets der einfachere Weg und man hat viel mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens!

Ihr Peter Schipp
http://www.detektei-schipp.de/