Das Risiko der transmortalen Vollmacht

Pressemitteilung 27.03.2014

Das Risiko der transmortalen Vollmacht

In der Öffentlichkeit ist völlig unbekannt, dass die in vielen Vorsorgevollmachten aufgenommene transmortale Vollmacht zu enormen Problemen führen kann. Eine transmortale Vollmacht bedeutet, dass nach dem Tod des Vollmachtgebers der Bevollmächtigte weiter handeln kann und sich natürlich auch um die Beerdigung kümmern muss.
Im Fall des in der vergangenen Woche in Niederbayern verstorbenen Ex-Millionärs Luxi führt die transmortale Vollmacht nun zur Fortsetzung des Streits zwischen den legitimen Töchtern und der Lebensgefährtin des verstorbenen Deggendorfer Geschäftsmannes. Denn aufgrund der transmortalen Vollmacht könnte die ehemalige Lebensgefährtin Herrn Luxi jetzt beerdigen. Davon ist derzeit nur deswegen nicht auszugehen, weil der Nachlass aufgrund der Immobilientransaktionen der Lebensgefährtin auf Null reduziert ist.

Aktuell hält außerdem die Staatsanwaltschaft in Deggendorf die von dem 88-Jährigen erteilten Vorsorgevollmachten zurück.
Nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der Kester-Haeusler-Stiftung und Leiters des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht, Prof. Dr. Volker Thieler könnte dem Wunsch der Töchter ihren Vater zu beerdigen, die Vorsorgevollmacht entgegenstehen: „ Der Fall Luxi macht sehr deutlich, dass der gut gemeinte Wunsch eines Vollmachtgebers, seinem Bevollmächtigten auch das Recht ihn zu beerdigen, im Einzelfall nicht umgesetzt werden kann. Hier gibt es ganz klar eine Regelungslücke in den deutschen Vorsorgevollmachten, die bisher von den Verfassern der Vorsorgevollmachten – Justizministerium, Notaren und private Experten – so nicht erkannt wurde!“

Der Fall des Ex-Millionärs aus Deggendorf hatte auch bundesweit Aufsehen erregt. Der 88-Jährige Geschäftsmann wurde von seiner Lebensgefährtin entführt und war fast zweieinhalb Jahre verschwunden. Bundesweite Medien wie der Spiegel und die ZDF Sendung Aktenzeichen XY-ungelöst verfolgten den Fall.
Der in München niedergelassene Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler vertritt die Töchter des in der vergangenen Woche verstorbenen Georg Luxi.

http://www.pnp.de/mobile/obduktion_beantragt_zweifel_an_natuerlichem_tod_von_georg_luxi_1245786/

Kontakt:
Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender Karin Wolfrum, Beauftragte des Vorstands
E-Mail: Prof.Thieler@kester-haeusler-stiftung.de E-Mail: wolfrum@kester-haeusler-stiftung.de
Tel. 08141 – 41548 I Fax 08141 – 41456