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Lang erwartete Erweiterung des Sexualstrafrechts: NEIN heißt NEIN

Detektive aus Hannover ermitteln bei Vergewaltigung und sexueller Belästigung Mit der am 7. Juli 2016 einstimmig im Bundestag beschlossenen Änderung des Sexualstrafrechts, durch die sexuelle Handlungen gesetzlich nun eindeutig als Vergewaltigung kategorisiert werden, wenn sie trotz Mitteilung des Nicht-Einverständnisses

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