Auslandsschutz bei der Zusatzversicherung für Kinder

Sommer, Sonne, Sonnenschein und ab geht’s in den Urlaub fein. Doch was passiert im Ausland, wenn die Kleinen zum Arzt müssen? AOK Auslandsversicherungsschein???  Die ambulante Zusatzversicherung für Kinder hält in diesem Bereich extra Leistungsoptionen bereit.
So sind zum Beispiel Kosten für eine ambulante oder stationäre Heilbehandlung abgesichert und dazu zählen:

  • Arzt und Facharzthonorare
  • Weggebühren des nächstgelegenen Facharztes ( interessant für Abenteurer- fernab von Touristenburgen), auch Transportkosten zum Notarzt bzw. Krankenhaus
  • Röntgendiagnostik & Strahlentherapie
  • Arznei &Verbandmittel
  • Gehhilfen, Schienen & Stützapparate
  • Elektrische und physikalische Heilbehandlung
  • Zahnbehandlung, einfache Füllungen oder Reparaturen
  • Unterbringung bei stationärer Heilbehandlung
  • Kosten für Krankentransport zum Wohnort

Warum eine solche Absicherung notwendig ist?

Im Prinzip haben die meisten Urlaubsländer Abkommen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen
geschlossen.  Doch was ist bei diesen Abkommen versichert?
Bei kleineren Vorfällen ist man mit der Karte der GKV schon dabei, die wird zum Beispiel in der Türkei
einfach gescannt und die Behandlung erfolgt dort meist kostenlos oder man zahlt ein Trinkgeld.

Problematisch wird es bei größeren Sachen, hier fällt mir zum Beispiel ein Knochenbruch ein oder eine allergische Reaktion auf Insektenstiche. Gerade in der Türkei gibt es aber auch stark giftige Tiere
die bei Kontakt zu einem längeren Krankenhausaufenthalt führen können.

Viele Privatkliniken in den Touristengebieten- Kasse zahlt nicht alles!

Gerade in den Touristengebieten haben sich in den letzten Jahren viele Privatkliniken nieder gelassen. Der Grund dafür sind gut zahlende Touristen. Aber zahlt die GKV im Ausland eine privatärztliche Behandlung, wenn sie dies hier auf gar keinen Fall tut? Sicher nicht. Die europäische
Versicherungskarte gewährt Leistungen wie sie in Deutschland versichert sind, nicht mehr.

Das Resultat ist einfach. Wer die Musik bestellt, bezahlt auch. Die Behandlungskosten, die dann nicht durch die GKV übernommen werden, zahlt der Tourist- und das meistens vor Ort! Wer dann eine entsprechende  Zusatzversicherung hat, kann ruhig schlafen.

Gerade Kinder sind im Urlaub am Meisten von Krankhausaufenthalten und Behandlungen betroffen, weshalb es sinnvoll ist, dieses Kostenrisiko entsprechend abzusichern.