Ausgesperrt? Schlüsseldienst gerufen?

Das man sich in seinem Leben einmal aussperrt, kann schon passieren. Das ist keine Schande. Einmal nur kurz zur Mülltonne gehen und die Tür offen stehen lassen, ein Windzug und die Tür ist zu. Nun steht man da, natürlich ohne Schlüssel.

Wer schlau ist, hinterlegt für solche Fälle einen Ersatzschlüssel bei einem Nachbarn, Freund oder Familienmitglied. Einige verstecken Ersatzschlüssel auch in ihrem Garten. Hier sollte jedoch Vorsicht geboten sein, dass das Versteck auch wirklich unauffällig ist und man nicht beim Hervorholen beobachtet werden kann. Einbrecher und Diebe kennen bekannte und häufig verwendete Schlüsselverstecke und suchen danach.

Wer jedoch keinen Schlüssel irgendwo deponiert hat, wo er im Falle einer Aussperrung heran kommt und auch nicht zufällig ein Fenster offen steht, der sollte einen Schlüsseldienst rufen. Da man hier immer häufiger von Schlitzohren und dergleichen hört, möchten wir Ihnen an dieser Stelle ein paar Tips mit auf den Weg geben, die Sie vor Arbeitsbeginn des Dienstleisters beachten sollten.

Bevor die Tür geöffnet wird

Wenn der Schlüsseldienst eintrifft, sollten Sie zunächst nach seinem genauen Namen und den der Firma fragen. Lassen Sie sich am besten auch die genaue Adresse nennen. Falls es später doch zu Rechtsstreitigkeiten kommt, haben Sie hierfür wichtige Angaben. Zudem erkennen Sie an der Adresse, ob es sich um ein ortsansässiges Unternehmen handelt, wie zum Beispiel beim Schlüsseldienst für Münster, oder der Monteur eine weitere Anfahrt hatte (die er unter Umständen später berechnen will).

Bevor er sich an der Tür zu schaffen macht, sollte genau geklärt werden, was er vor hat. Wichtig ist dabei die Frage nach einer zerstörungsfreien Öffnung. Ist die Tür nur zugefallen, sollte es kein Problem sein, sie innerhalb weniger Sekunden ohne Spezialwerkzeug zu öffnen. Ausnahmen bilden hier Türen, die zu eng in der Zarge sitzen. Hier kommt man mit dem Öffnungsdraht meistens nicht zwischen Türblatt und Zarge. Auch Doppelfalztüren kann man nicht so leicht öffnen. Und sollten Sie tatsächlich abgeschlossen und dann den Schlüssel verloren haben, hilft eh nur noch aufbohren. Eine verschlossene Tür bekommt selbst ein Profi Schlüsseldienst nicht unbeschadet geöffnet.

Sollte Ihnen der Monteur dubios vorkommen oder Sie mit seinen Öffnungsvorschlägen nicht einverstanden sein, können Sie ihn ruhig wegschicken. Rein rechtlich haben Sie telefonisch einen Fernabsatzvertrag geschlossen, den Sie laut BGB widerrufen dürfen und das sogar ohne Angaben von Gründen.

Achten Sie besonders bei zugefallenden Türen darauf, dass der Dienstleister diese korrekt öffnet. Bei Standardtüren, wie weiter oben erwähnt, sollte dies kein Problem sein. Kommt es Ihnen bei der Öffnung so vor, dass würde er absichtlich viel kaputt machen, können Sie dies unter Umständen bemängeln. Einige Unternehmen zerstören vorsätzlich möglichst viele Teile, die sie hinterher für teuer Geld austauschen und ersetzen können.

Korrekte Preisabsprachen

Falls der Schlüsseldienst bereits vor Arbeitsbeginn einen anderen Preis nennt, als telefonisch besprochen, können Sie ebenfalls Widerruf einlegen. Sollten Sie damit einverstanden sein, müssen Sie dies dem Monteur mitteilen, damit ein gültiger Vertrag zustande kommt. Alle Kosten, wie auch Anfahrtskosten, die zuvor nicht besprochen und von Ihnen genehmigt wurden, dürfen nicht erhoben werden. Eventuelle Zusatzkosten durch Einsatz von Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung von Schloss oder Tür müssen zuvor genannt werden. Sollte der Monteur ohne Ihre Zustimmung eine Handlung ausführen, darf er diese rein rechtlich nicht berechnen. Lassen Sie sich hier nicht über’s Ohr hauen – Anfahrtskosten werden zu gern im Nachhinein erwähnt.

Vor Arbeitsbeginn lassen sich Schlüsseldienste gerne Verträge über die zu leistenden Arbeiten unterschreiben. Beachten Sie hier, dass ein 24-h-Notfallservice (mit daraus resultierender Bereitschaft) für Sie als Kunde keine Mehrkosten bedeutet. Versucht wird dieser Zusatzaufschlag immer wieder.

Wenn Sie nun alle anstehenden Leistungen besprochen haben und dem Auftrag zustimmen, achten Sie auf dem Auftragsformular (und später auf der Rechnung) auf korrekte Unternehmensangaben. Der Firmenname, sowie eine korrekte Anschrift (in der Nähe) sollten mindestens enthalten sein.