Altersvorsorgegesetz – Was wird verbessert?

Vor knapp einer Woche wurde das Altersvorsorgegesetz mit Verbesserungen ausgebaut. Der Beschluss wurde zusammen mit vielen anderen Änderungen im Deutschen Bundestag mehrstimmig beschlossen. Der Gesetzesentwurf stammt von CDU/ CSU und der FDP und räumt die Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ein (17/10818 und 17/12219).

Was verbessert sich?

Dahingehend wurde ein Produktinformationsblatt eingeführt und zusätzlich die Basisversorgung um 4.000 Euro erhöht. Damit kann man nun im Alter bis zu 24.000 Euro jährlich beziehen. Dazu zählen unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup Rente. Außerdem sollen steuerlich begünstigte Absicherungen für die Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsunfähigkeit und der Erwerbsminderungsschutz bei Riester-Renten-Verträgen schon bald in Kraft treten.  Verbesserungen wurden auch bei der Eigenheimrente, auch bekannt als Wohn-Riester, vorgenommen. Somit hat man nun bei selbstgenutzten Wohneigentum jederzeit die Möglichkeit Kapital zu entnehmen. Diese Option hatte man vorher nur bei Kombiverträgen. Für viele wird die Eigenheimrente viel verständlicher und einfacher gemacht.

Der neue Beschluss soll erstmals zum 1.Juli 2013 in Kraft treten.

Die Zukunft anders planen

Mit allmählichen Verbesserungen des zukünftigen Altersvorsorgegesetzes, können Politiker Deutschlands Bürger gegebenenfalls umstimmen, denn viele haben sich vorgenommen, ihren Alterswohnsitz ins Ausland zu verlagern. Zwar können diese ihre Rente auch im Ausland beziehen, aber oftmals können nicht alle Anforderungen umgesetzt oder gar gewährleistet werden. Man sollte sich bei dieser Entscheidung ebenso bewusst sein, dass wenn man aus Deutschland Rente bezieht noch immer das Einkommen nach deutschem bürokratischem Recht zu versteuern hat. Umso besser ist die Nachricht, die uns am 31. Januar erreicht hat.

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