Änderung des Stalking-Gesetzes gibt Opfern Hoffnung


Endlich annähernd ausgleichende Gerechtigkeit für Täter und Opfer


Dank des neuen Stalking-Gesetzes müssen Opfer nicht mehr nachweisen, dass die Nachstellung ihr Leben schwerwiegend einschränkt, um eine strafrechtliche Verfolgung des Stalkers zu erwirken. Bislang griffen die Gerichte in der Regel erst dann ein, wenn der oder die Gestalkte beispielsweise umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln, im schlimmsten Fall sogar untertauchen und den Namen ändern musste. Jahrelange Nachstellungen und Belästigungen – oftmals gegen Ex-Partner, enge Bekannte oder Kollegen – blieben ungestraft; das soll sich jetzt endlich ändern. Von einer schnelleren Verurteilung der Stalker verspricht sich der Gesetzgeber einen verbesserten Opferschutz.

Unsere Privatdetektive aus Berlin begrüßen diese längst überfällige Gesetzesänderung, da nicht nur viele Opferschutzverbände wie der Weiße Ring, sondern auch wir immer wieder über Hilfsgesuche der Geschädigten mit psychischen und bisweilen auch physischen Folgen von Stalking konfrontiert sind. Sollten Sie persönlich betroffen sein, helfen wir Ihnen gern bei der Beweisermittlung gegen den Täter: 030 2016 9221-0.


Die Hoffnung: Aus Täterschutz wird Opferschutz


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Stalking-Opfer erleben es bundesweit immer wieder: Bei der Suche nach behördlicher Hilfe werden sie belächelt und abgewiesen, man unterstellt ihnen Verfolgungswahn, Überempfindlichkeit oder sogar Geisteskrankheit. 

Fortsetzung


Das neue Stalking-Gesetz

Detektei Berlin

Stalking-Ermittlungen in Berlin


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