Pflegegeld berechnen – Anspruch und Höhe

Pflegegeld berechnen - Anspruch und Höhe

Pflegegeld-Anspruch-und-Hoehe-300x200 Pflegegeld berechnen – Anspruch und Höhe

Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es unterstützt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen oder Bekannten versorgen lassen. Doch viele stellen sich die Frage: Wie wird das Pflegegeld berechnet, wer hat Anspruch und wie hoch fällt es aus?

Im Folgenden findest du eine Pflegegeld Tabelle, eine Erklärung zur Berechnung und Tipps für den Antrag.

 

Pflegegeld: Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich hat jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst vollständig übernommen wird, sondern hauptsächlich durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn erfolgt.

 

Pflegegeld Höhe: Tabelle nach Pflegegrad

Die Pflegegeld Höhe wird nicht individuell festgelegt, sondern richtet sich nach dem Pflegegrad. Die folgende Pflegegeld Tabelle 2025 zeigt die monatlichen Beträge:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
    • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
    • Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
    • Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
    • Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

👉 Wichtig: Die Pflegegeld Höhe ist bundesweit einheitlich und wird regelmäßig gesetzlich angepasst.

Wie wird das Pflegegeld berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
    Zunächst muss ein Antrag auf Pflegeleistungen eingereicht werden.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
    Der MD prüft, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Dabei fließen Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsbewältigung in die Bewertung ein.
  3. Einstufung in einen Pflegegrad
    Je nach Schwere der Einschränkungen erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5.
  4. Pflegegeld Auszahlung
    Ab Pflegegrad 2 wird das monatliche Pflegegeld direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen.

 

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Pflegebedürftige können wählen zwischen:

  • Pflegegeld (für selbst organisierte Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste)
  • Kombinationsleistung (Mischung aus beidem)

Dadurch lässt sich die Unterstützung flexibel an die jeweilige Lebenssituation anpassen.

 

Pflegegeld steuerlich beachten

Das Pflegegeld ist steuerfrei, da es eine Sozialleistung ist. Pflegende Angehörige können jedoch zusätzlich Pflege-Pauschbeträge steuerlich absetzen.

 

Fazit: Pflegegeld berechnen und Anspruch sichern

Das Pflegegeld wird nicht individuell verhandelt, sondern nach einem klaren System berechnet. Entscheidend ist der Pflegegrad – je höher dieser ausfällt, desto mehr Geld gibt es. Die Pflegegeld Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Summen monatlich ausgezahlt werden.

Tipp: Wer das Gefühl hat, dass sich der Pflegebedarf erhöht hat, sollte unbedingt eine Höherstufung beantragen – damit steigt auch die Pflegegeld Höhe.