Zu der heute endenden Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e. V.:
Berlin, den 18.07.2025. Wir bewerten den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote als völlig unzureichend, sowohl mit Blick auf die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele im Verkehrssektor als auch mit Blick auf die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in die Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe investiert haben bzw. weitere Investitionen in die erforderlichen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten planen. Neben der Erreichung der übergeordneten politischen Zielsetzungen wie Klimaschutz durch Senkung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen, Energieversorgungssicherheit und Energiesouveränität, ist es Aufgabe dieses Referentenentwurfes, für die Erzeuger erneuerbarer Kraftstoffe Rahmenbedingungen zu schaffen, die Planungs- und Investitionssicherheit geben, Vertrauensschutz in getätigte Investitionen gewährleisten, ein wettbewerbliches Level-playing-field für erneuerbare Kraftstoffoptionen und Technologien schaffen und eine effektive Betrugsprävention sicherstellen. Und genau bei all diesen Kriterien versagt der vorliegende Referentenentwurf.
Wieder einmal werden erneuerbare fortschrittliche Biokraftstoffe und biogener Wasserstoff gegenüber anderen erneuerbaren Kraftstoffoptionen, wie Fahrstrom und Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO), mehrfach massiv diskriminiert und benachteiligt. Insbesondere die vom Bundesumweltministerium geplante kurzfristige Streichung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe bei Übererfüllung der Unterquote ab dem Jahr 2026 ist ein schwerer Eingriff in den unternehmerischen Vertrauensschutz mit gravierenden existenziellen Folgen für heimische Erzeuger fortschrittlicher erneuerbarer Biokraftstoffe. Die doppelte Anrechenbarkeit für fortschrittliche Biokraftstoffe war und ist ein wichtiges Instrument, um den weiteren Hochlauf und die Verstetigung der Nutzung klimafreundlicher fortschrittlicher Biokraftstoffe im Verkehr zu unterstützen. Heimische mittelständische Unternehmen haben in den vergangenen Jahren – trotz schwieriger Rahmenbedingungen infolge gestiegener Investitionskosten entlang der gesamten Lieferkette, höherer Finanzierungskosten aufgrund zunehmender Realisierungsrisiken und volatiler THG-Quotenpreise – dreistellige Millionenbeträge in neue Erzeugungskapazitäten für fortschrittliche Biokraftstoffe bzw. in die Umrüstung und Erweiterung bestehender Kapazitäten investiert. Dies gilt insbesondere für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Biogas/Biomethan, bei denen diese Investitionen auf der Grundlage langfristiger Finanzierungsverträge erfolgt sind, die ausdrücklich die doppelte Anrechenbarkeit als wirtschaftliche Grundlage vorsehen. Diese Verträge wurden im Vertrauen auf die in der RED III verankerte Förderung fortschrittlicher Biokraftstoffe getätigt.
Die geplante kurzfristige Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit trifft diese Investitionen in besonderem Maße und gefährdet die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Biogas-/Biomethan- und Bio-LNG-Anlagen. Da die doppelte Anrechenbarkeit oftmals expliziter Bestandteil der Finanzierungsverträge ist, würde ihre ersatzlose Streichung Sonderkündigungsrechte seitens der finanzierenden Kreditinstitute auslösen. Dies hätte gravierende negative wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen mittelständischen Unternehmen zur Folge – bis hin zu Unternehmensinsolvenzen – und würde zum Verlust wertvoller heimischer Erzeugungskapazitäten für fortschrittliche, erneuerbare Kraftstoffe führen. Ist das also tatsächlich der Plan der neuen Bundesregierung, die eigentlich im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart hatte, das Prinzip der Technologieoffenheit zu wahren, alle erneuerbaren Kraftstoffoptionen voranzubringen und für Investitionssicherheit zu sorgen?
Wir appellieren daher eindringlich an die Politik, die Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe bis zum Jahr 2033 zu erhalten und die heimische Branche vor einem Kahlschlag zu bewahren.
Der Biogasrat+ e.V. hat in seiner Stellungnahme weitere Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf erarbeitet, mit denen wir die Investitions- und Planungssicherheit, die Akteursvielfalt, den Vertrauensschutz für getätigte Investitionen in erneuerbare Erzeugungsanlagen und die Realisierungswahrscheinlichkeit für geplante erneuerbare Kraftstoffprojekte stärken und die Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreichbar machen.
Die Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote finden Sie hier.
Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben.
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