Rund drei Viertel aller deutschen Haushalte verfügen über den Schutz der Privathaftpflicht. Sind auch die Kinder ausreichend darüber abgesichert?
Wer einen Schaden verursacht und dabei Sachen beschädigt oder Personen verletzt, muss für den Schaden im vollen Umfang haften. Je nach Schadenshöhe muss dafür das gesamte und auch zukünftige Vermögen herhalten. Das bedeutet ohne den Schutz der Privathaftpflicht das Ende der eigenen finanziellen Basis. Für Familien mit Kindern ist die Privathaftpflicht gerade deshalb unverzichtbar, weil durch Kinder schnell ein Schaden verursacht werden kann. Aufgrund ihres Alters sind sie oft noch nicht in der Lage, die Folgen ihres Handels abzusehen. Hier bietet die Privathaftpflicht Schutz vor den finanziellen Folgen.
Nicht nur ein Kind kann als eigentlicher Schadensersatzverursacher haftbar gemacht werden, sondern auch die Eltern. Das ist dann der Fall, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind generell nicht deliktfähig. Sollte durch sie ein Schaden verursacht werden, muss trotzdem geprüft werden, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sollte das der Fall sein, besteht gegenüber den Eltern ein Schadensersatzanspruch. Es macht daher Sinn, die eigene Privathaftpflicht zu überprüfen. Erstreckt sich der Leistungsumfang auch auf Schäden durch deliktunfähige Kinder? Dann deckt die Privathaftpflicht den Schaden, wenn dieser durch die mangelnde Aufsicht zustande gekommen ist.
Generell sind Kinder vom 7. Geburtstag an bis zum 18. Geburtstag beschränkt deliktfähig. Die Kinder können haftbar gemacht werden, wenn sie die Folgen ihres Handels absehen können. Ist das wiederum nicht der Fall, so stehen automatisch wieder die Eltern in der Haftung. Unabhängig sind Kinder wirtschaftlich generell nicht in der Lage, für einen entstandenen Schaden aufzukommen. Daher fällt die Schadensersatzpflicht in der Regel auf die Eltern zurück. Und bei einem größeren Schaden ist ohne den Schutz der Privathaftpflicht auch die familiäre Existenz am Boden. Beispiele für solche Fälle gibt es hinreichend und auch Statistiken sprechen klare Worte.
Die Kriminalstatistik sagt aus, dass bei fahrlässiger Brandstiftung in jedem vierten Fall ein Kind unter 14 Jahren der Verursacher ist. Die Folgen sind gravierend – es kommt zu hohen Sachschäden und Schwerverletzten. In diesem Fall werden die Eltern haftbar gemacht, weil sich vielfach herausstellt, dass die betreffenden Kinder die Folgen ihrer Handlung nicht absehen konnten. Gegen die finanziellen Folgen für die Familie kann man sich nur mit der Privathaftpflicht schützen. Erst in der vergangenen Woche ist durch zündelnde Kinder ein Einfamilienhaus im Raum Pforzheim komplett abgebrannt. Der Schaden liegt bei rund 150.000 Euro. Der Hauseigentümer und Vermieter hat nun einen Schadensersatzanspruch gegenüber den Eltern der Kinder. Ohne Privathaftpflicht muss die Familie wahrscheinlich lebenslang dafür bezahlen.
Bildquelle: fotolia.de
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH (hier auch iak! GmbH genannt)
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Kontakt:
iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
(02041) 77 44 7 – 46
www.vergleichen-und-sparen.de
m.weiblen@vergleichen-und-sparen.de
Pressekontakt:
vergleichen-und-sparen.de – ein Service von iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@vergleichen-und-sparen.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de