Insgesamt werden die Befugnisse von Behörden mit der Verordnung stark erweitert. Marktüberwachungs-, Zoll- und Vollzugsbehörden aus allen EU-Mitgliedstaaten werden Daten zudem leichter austauschen können. Dafür sorgt unter anderem das Union Product Compliance Network (UPCN). „Dieses Netzwerk wird Produkte mit besonders besorgniserregenden Stoffen für die Behörden leichter identifizierbar machen“, erklärt Markus Engel, Product Compliance Consultant bei imds professional. Das Netzwerk greife dabei auch auf die neue SCIP-Datenbank zu, in die Unternehmen ihre Produktdaten eintragen müssen, um diese an die EU-Chemikalienbehörde ECHA zu übermitteln.
„Punkten können Firmen, die sich schon länger mit regulatorischen Fragen beschäftigen und Prozesse der Datenweitergabe entlang der Lieferkette gut organisiert haben. Andere Unternehmen müssen noch viel aufholen und Fachwissen aufbauen. Gerade inmitten der Pandemie-Situation ist das für viele eine große Herausforderung“, sagt Heide Teubert. Daten über die Zusammensetzung von Produkten müssten gesammelt und validiert werden. Zudem seien parallel oft interne Abläufe neu zu strukturieren. „Allein, um die Dossiers für die SCIP-Datenbank zu erstellen, braucht es technisches Wissen. Hinzu kommen sich ändernde Stofflisten, die den gesetzlichen Vorgaben zugrunde liegen. Gerade größere Unternehmen mit sehr breiten Lieferketten, aber auch Akteure, die mit Schadstofffreiheit werben, bereiten sich schon lange auf die neuen Regelungen vor. Diese Unternehmen halten sich auf dem Laufenden und werden dadurch erhebliche Vorteile haben“, so Heide Teubert.
Schon vor dem 5. Januar dieses Jahres, dem Stichtag der offiziellen Meldepflicht für die SCIP-Datenbank, hätten viele Unternehmen Erzeugnisse identifiziert und dort eingetragen, die mehr als 0,1 Prozent besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten. Denn seit diesem Datum können die Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen der Mü-VO nutzen, um Vorschriften gemeinsam durchzusetzen und Abhilfe bei nicht-konformen Produkten zu fordern. „Wer schon jetzt seine Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette ernst nimmt, kann gegenüber der Konkurrenz im Vorteil sein. Wer das versäumt, wird sich vermehrt mit Produktrückrufen, Reputationsschäden, Kosten und verlorenen Verträgen befassen müssen“, sagt Heide Teubert. Seriöse Akteure würden durch die neue Verordnung gestärkt und Produkt-Compliance zu einem dauerhaft zentralen Thema. „Wer ein Produkt kauft, will heute auch sicher gehen, dass es keine gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffe enthält und hat dazu auch ein Auskunftsrecht. Unternehmen, die sich darauf einstellen und auf solche Stoffe verzichten, können damit am Markt punkten und sichern sich zudem rechtlich ab“, sagt Heide Teubert.
Weiterführende Links:
Zur Marktüberwachungsverordnung / EU-Verordnung 2019/1020 (PDF)
Zu Verbraucher-Auskunftsrechten
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Mit dem Geschäftsbereich compliance professional erweitern wir unsere Leistungen um Beratung, Service und Schulungen rund um die Material Compliance für die Fertigungsbranche allgemein und die Datenmanagementlösung Compliance Data Exchange (CDX). Mit dieser erfüllen Unternehmen alle Anforderungen an das Materialberichtswesen. Unsere Trainer schulen Hersteller und Zulieferer in ganz Europa. Wir beraten Unternehmen, wie sie effizientere Prozesse zur Datensammlung etablieren. Wir unterstützen Unternehmen weltweit dabei, gesetzliche und kundenspezifische Anforderungen zu erfüllen. Weitere Informationen gibt es unter www.compliance-professional.eu