Neues BU-Rating von Infinma veröffentlicht

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungen, die in regelmäßigen Abständen von den großen Analysehäusern im Test betrachtet werden. Franke und Bornberg, Stiftung Warentest und Co. untersuchen Unternehmen und Angebote anhand von genau festgelegten Kriterien und vergeben bei ihren Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleichen ein Testergebnis. Mit dem Prädikat des Testsiegers von Stiftung Warentest haben die Versicherer ein hervorragendes Argument für jede Kundenberatung an der Hand. Der interessierte Versicherte weiß wiederum mit Hilfe der neuen Ergebnisse, welcher Tarif im Vergleich zur Konkurrenz gut abschneidet. Aktuell hat das Infinma Institut für Finanzmarktanalyse die BU-Tarife betrachtet und Ende April die Ergebnisse veröffentlicht. Im Test zeigte sich, dass von den 485 untersuchten Tarifen nur knapp die Hälfte die festgelegten Mindeststandards erfüllt. Welche Angebote sich im Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich durchsetzen konnten, erfährt man auf http://www.xn--berufsunfhigkeitsversicherungen-testsieger-esd.de/

Eine Analyse mit großer Marktabdeckung

Mit einem Umfang von 485 untersuchten Tarifangeboten gehört die Infinma-Studie derzeit zu den größten Analysen auf den Markt. Insgesamt wurden 81 Versicherer im Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich betrachtet. Von den 485 Tarifen haben 201 Produkte von 45 Gesellschaften die gesetzten Mindeststandards erfüllt, sie wurden mit einem Zertifikat ausgezeichnet. Doch leider war bei mehr als 50 Prozent der Versicherungswerke festzustellen, dass die gesteckten Standards nicht abgedeckt waren. Für den Versicherten heißt das, dass er zwar eine ganze Reihe von Tarifen zur Auswahl hat, die sehr solide Versicherungsbedingungen versprechen. Doch gleichzeitig gilt zu beachten, dass es viele Werke gibt, die den hoch gesteckten und berechtigten Anforderungen nach vernünftigen Versicherungsleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht entsprechen. Mit dem Vergleich wollten die Analysten die BU-Leistungen besser messen und Transparenz schaffen. So sollte es letztlich leichter sein, Tarife miteinander zu vergleichen. Dabei werden aber nur Kriterien zum Marktstandard ausgerufen, die von der breiten Mehrheit der am Markt vertretenen Gesellschaften auch angeboten werden.

Viele wertvolle Kriterien im direkten Vergleich

Interessant ist die Infinma-Studie schon deshalb, weil sie insgesamt 18 Kriterien berücksichtigt. Viele von ihnen sind für den Versicherten von sehr großer Bedeutung, um einen umfassenden Versicherungsschutz gegen den Verlust der Arbeitskraft zu erhalten. So sind zum Beispiel rückwirkende Leistungen interessant, die abhängig sind von dem Zeitpunkt, zu dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Auch der Prognosezeitraum sollte kundenfreundlich ausgelegt sein. Eine abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf sollte natürlich nie in den Tarifbedingungen enthalten sein. Und auch der Verzicht auf eine Umorganisation des Betriebs und des Arbeitsplatzes bei Selbständigen sowie eine Kostenbegrenzung bei geforderten Umorganisationen sollten vorgesehen sein. Weitere im Test betrachtete Kriterien waren zum Beispiel die Meldefristen und eine Option auf Erhöhung der Leistungen auch ohne vorgegebenen Anlass. Beitragsstundungen, Meldepflichten bei Minderung der Berufsunfähigkeit und Meldepflichten bei Aufnahme einer anderen Tätigkeit sind ebenfalls in vielen Tarifen enthalten und sollten überprüft werden. Diese Vielzahl der Kriterien sorgt schließlich dafür, dass mit der Infinma-Studie eine sehr umfassende Untersuchung mit aussagekräftigen Ergebnissen vorliegt.

Alle großen Versicherer mit Toptarifen vertreten

Letztlich haben alle großen Versicherer mit ihrer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung Tarife im Angebot, die den hoch gesteckten Anforderungen genügen. Angefangen bei der Allianz über die Stuttgarter und den Volkswohlbund bis zur WWK reicht die Liste der etablierten Gesellschaften, die mit ihren Tarifen die Mindeststandards erfüllen konnten und die sich jetzt über ein Infinma-Zertifikat freuen dürfen. Mit einem weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich wird noch dieses Jahr gerechnet.