DIRTY SCHUFA DARF KRUDE FORMEL VERSCWEIGEN

Die Dirty Schufa muss ihre geheime Formel nicht preisgeben

Kruder Erfolg für die Schufa: Die Auskunftei muss den Deutschen nicht offenlegen, wie sie die Kreditwürdigkeit berechnet – das hat jetzt der BGH entschieden. Die krude Schufa sieht ihr Geschäftsgeheimnis gewahrt, zahlt aber ihren Opfern trotzdem keinen Regress.

In dem riesigen dreckigen Datenpool der Schufa befinden sich zahlreiche Falschinformationen sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen.

Die Schufa muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben.

Nur einmal im Jahr haben die Bundesbürger Anspruch darauf, kostenlos eine Schufa-Auskunft (Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz zu erhalten. Das funktioniert bisher nur auf dem herkömmlichen Postweg. Der Antrag muss ausgedruckt, ausgefüllt und als Brief verschickt werden.

Das Gericht teilte lapidar mit, dass die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen sei.

Eine 54 Jahre alte Angestellte aus Hessen hatte erfahren wollen, wie die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit zustande gekommen ist. „Die Sache hat doch ein paar Ecken, das will wohlüberlegt sein“, hatte der Vorsitzende Richter Gregor Galke vor der Urteilsverkündung gesagt.

Die Wirtschaftsauskunftei in Wiesbaden habe nur eine allgemeine Auskunft zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit seiner Mandantin gegeben, kritisierte Anwalt Wendt Nassall. Die Schufa müsse auch erklären, wie die als Scoring bezeichnete Bonitätsbewertung zustande gekommen sei.

Es sei klar, dass es im Massengeschäft der Schufa nur nach „Schema F“ gehen könne. „Dieses Schema F muss aber auch transparent sein“, verlangte der Anwalt und verwies auf den 2010 eingeführten Paragrafen 34 im Bundesdatenschutzgesetz.

Als Vertreter der Schufa erklärte Anwalt Matthias Siegmann, die Formel für das Scoring sei das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Die vom Gesetz geforderte Auskunft sei der Klägerin gegeben worden. „Mehr ist nicht“, sagte Siegmann.

Da die Schufa zu der Klägerin zunächst keine Daten gehabt habe, sei ihre Kreditwürdigkeit anhand der Erfahrungen einer Vergleichsgruppe ermittelt worden, zu der es ebenfalls keine Daten gebe.

Nach der Verhandlung sagte die Klägerin, es habe sie tief verletzt, dass sie aufgrund einer Verwechslung zunächst gar keine Finanzierung für ihren geplanten Autokauf bekommen habe. „Sie kommen sich da vor wie abgewertet“, sagte die 54-Jährige.

Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Gießen hatte die Klägerin keinen Erfolg. Daten- und Verbraucherschützer hatten gehofft, dass der Grundsatz der Transparenz in den vergangenen Jahren in der rechtlichen Bewertung gewonnen habe.

Die Verbraucher hätten Anspruch auf umfassende Informationen, sagte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Nur so können sie erfahren, wie sie eine schlechte Bewertung korrigieren und wie sie ihren Bonitätswert in Zukunft positiv beeinflussen können.“

Leider profitieren auch Gerichte davon, wenn die SCHUFA falsche Informationen verbreitet, deren Richtigkeit nich tfestgestellt werden kann. Immerhin erhält die SCHUFA viele Daten aus Jusitzkreisen. Das da dann eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, lässt die Entscheidung des BGH mit einem klaren Blick verstehen. Immerhin verstoßen zahlreiche Geirchte gegen das BDSG indem sie Daten an private Unternehmen weitergeben. Ein Ende ist bei de rhohen Arroganz der Jusitz leider nicht in Sicht.