Stiftung Elektro-Altgeräte Register: „Passive“ elektronische Geräte ab 01. Mai 2019 im Anwendungsbereich des ElektroG

Antennen, Kabel und Steckdosen werden ab dem 1. Mai 2019 wie alle anderen Elektrogeräte behandelt. Hersteller solcher „passiver“ Geräte sollten rechtzeitig einen entsprechenden Registrierungsantrag stellen. Hersteller, Händler und Importeure von so genannten „passiven“ elektronischen Geräten

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