WKZ Wohnkompetenzzentren: Schreit Crowdinvesting nach mehr Verbraucherschutz?

Lässt sich der Ausnahmetatbestand für „Schwarmfinanzierungen“ von Immobilien begründen?    Ludwigsburg, 18.05.2017.„Ohne Diskussion soll das Kleinanlegerschutzgesetz Verbraucher schützen. Insofern ist die Frage auch erlaubt, inwieweit Schwarmfinanzierungen, das sogenannte Crowdinvesting oder Crowdfunding, von Immobilien hiervon weitgehend

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