BGH zu Haftung bei geschlossenen Fonds: Generelle Verkürzung der Verjährungsfrist unzulässig

BGH zu Haftung bei geschlossenen Fonds: Generelle Verkürzung der Verjährungsfrist unzulässig http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Eine Klausel in Emissionsprospekten geschlossener Fonds zur generellen Verkürzung der Verjährungsfrist für die Haftung ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. GRP Rainer

Weiterlesen