Ein Verkaufsprospekt muss den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, informieren

Ein Verkaufsprospekt muss den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, informieren GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die Entscheidungsgründe des Urteils des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 02.05.2012 verdeutlichen die These, dass ein Verkaufsprospekt

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