Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als drei Jahre zurückliegender Befristung – Arbeitsrecht

Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als drei Jahre zurückliegender Befristung – Arbeitsrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses soll auch bei einer länger als drei Jahre zurückliegenden Befristung unzulässig sein. GRP

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