Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang – Versicherungsrecht

Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang – Versicherungsrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Wird ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt, so entfällt der Versicherungsschutz, auch wenn er bei richtiger Darstellung gegeben wäre. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater,

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