Keine vollumfängliche Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenskündigung

Keine vollumfängliche Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenskündigung GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Bankrecht.html Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist der gesetzlich geregelte Schadensersatzanspruch, welcher gegenüber dem Kreditinstitut bei frühzeitiger Kündigung des Darlehens entsteht. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,

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