Modul BargeldBepreisung der ALVARA Cash Management Group AG heute schon rechtskonform

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat die „Münzgeldklausel“ in den AGB einer Bank für unwirksam erklärt.[1] Der Preis in Höhe von 7,50 € für die Einzahlung von Münzen ist zu hoch – gemessen an den für die Bank entstehenden Kosten. Da die Bankkunden sonst benachteiligt werden, dürfen die Kosten künftig nicht mehr pauschalisiert werden.

Leipzig, 5. Dezember 2018 – Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat mit ihrem Urteilsspruch die sogenannte „Münzgeldklausel“ in den AGB einer Bank für rechtswidrig erklärt. Demnach sollten Kunden für die Einzahlung von Münzen pauschal 7,50 Euro zahlen. Gemessen an den entstehenden Kosten sei dieser Betrag zu hoch, befand das Gericht. Grundsätzlich könne ein Finanzinstitut zwar ein Entgelt für Zahlungsdienste verlangen, aber nur in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen. Demnach gilt die Einzahlung von Münzgeld auch als Zahlungsdienstleistung. Die ALVARA AG bietet seit der zukunftsweisenden Einführung des Moduls BargeldBepreisung im Jahr 2015 eine rechtskonforme Lösung zur Bepreisung der Bargeldentsorgung an.

„Unsere Kunden profitieren davon, dass unser Modul BargeldBepreisung heute schon rechtskonform ist“, erläutert Bernd Hohlfeld, Vorstand der ALVARA. „Wir haben von Anfang an bewusst auf eine betrags-, respektive von der Anzahl abhängige, statt auf eine pauschale Bepreisung gesetzt.“

Das Modul BargeldBepreisung macht eine ständige Übergabe der Konto- und Sa­febagdaten und damit die Zusammenführung mit den Zähl­ergebnissen und eine finale Erstellung von Buchungsdateien möglich. Mit dem Tool werden zudem Gebührenmodelle konfiguriert und verwaltet.

Im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsen und dem damit verbundenen Kosten- und Margendruck ist es für Banken und Sparkassen umso wichtiger, Erträge zu generieren. Darum beteiligen Finanzinstitute über intelligente Preismodelle zunehmend die Endkunden an den hohen Kosten für die Bargeldver- und -entsorgung. Mit ihren innovativen und zukunftsweisenden Lösungen unterstützt ALVARA die Finanzinstitute dabei.

Weitere Informationen:

https://www.alvara.de/alvara-hauptkassensoftware-fuer-finanzinstitute.html

www.alvara.de

Über ALVARA Cash Management Group AG

Als mittelständischer Informationslogistiker hat ALVARA das Management des Bargelds neu definiert. Das umfassende Branchen-Know-how ermöglicht, die Interessen der Bargeldakteure im Finanzbereich und Handel sowie der Wertdienstleister zu verstehen und zu vernetzen. Unter dem Motto „Ihr Bargeld sicher im Blick“ werden bedarfsgerechte IT-Gesamtlösungen für den Bargeldkreislauf geboten. Dabei wird ein weitgehend standardisierter Ansatz verfolgt, der auch mit der Umsetzung von branchen- und kundenspezifischen Anforderungen verbunden ist. Durch den Einsatz modernster Technologien und die enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kunden werden Marktanforderungen und Trends weitsichtig in die Entwicklung aufgenommen. So wurde z. B. der ALVARA MünzMarktplatz zum Handel von Münzgeld im Internet entwickelt. ALVARA arbeitet mit seinen Kunden proaktiv und strategisch. Der Projektmanagement- und Softwareentwicklungsprozess gewährleistet eine hohe Qualität der Lösungen, die über zertifizierte Rechenzentren verfügbar sind.

Weitere Informationen im Internet unter: www.alvara.de   

[1] http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Muenzgeldklausel_+in+Allgemeinen+Geschaeftsbedingungen+einer+Bank+unwirksam/?LISTPAGE=1149727

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