Berlin, den 14.09.2014 – Seit Mai letzten Jahres gibt es bei dem Internetanbieter Deutsche Telekom eine Drosselung bei den DSL Flatrate Tarifen. Zwar wurde dieses Vorhaben vom Landgericht Köln als rechtswidrig eingestuft. Dennoch wird es zu neuen Tarifen mit einer festen Volumengrenze kommen. Auf der Seite Net-welsh gibt es nicht nur hierzu zahlreiche wertvolle Hintergrundinformationen.
Was die Kunden erwartet
Kurz nach der Ankündigung der Telekom, die maximal mögliche Datenrate zu beschränken, kursierten diverse Zahlen – sowohl on- als auch offline. Neukunden müssen sich nun nach dem Erreichen von 75 GB Datenvolumen auf eine Bandbreite von maximal 2 Mbit/s beschränken (be Tarifen mit 16 Mbit/s). Bei Tarifen mit 50 Mbit/s Geschwindigkeit erfolgt die Drosselung nach 200 GB Datenvolumen – auf ebenfalls maximal 2 Mbit/s. Bestandskunden werden von dieser Regelung ausdrücklich nicht betroffen sein.
Wird das Limit überschritten, kann der Kunde entweder bis Monatsende deutlich langsamer online surfen oder ein Highspeed Volumen Paket dazu buchen. Wann diese Drosselung erfolgt, hängt dabei von dem individuellen Surf-Verhalten ab. Durch das stärkere Nutzen von Cloud- und Streaming-Diensten dürfte dieser Wert allerdings immer schneller erreicht werden.
Diese Drosselung betrifft vor allem DSL Anschlüsse, die von mehreren Usern genutzt werden. Besonders betroffen sind daher Familien oder Wohngemeinschaften. Diese müssen damit rechnen, dass die Geschwindigkeiten um bis zu 87,5 % beziehungsweise 96 % reduziert werden.
Diese Drosselung wird flächendeckend eingeführt. Auch andere Anbieter wie etwa Kabel Deutschland führen dies bereits durch – allerdings nur für File Sharing Anwendungen. Der Provider 1&1 hat ebenfalls Tarife mit Volumengrenze in seinem Portfolio. Es bleibt daher abzuwarten, ob andere Internetanbieter gleichziehen und ähnliche Regelungen einführen.
Ist die Netzneutralität in Gefahr?
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob die Netzneutralität in Gefahr ist. Bei der Telekom kommt verschärfend hinzu, dass das hauseigene TV Angebot Telekom Entertain ausdrücklich von der Drosselung ausgespart ist. Das Gleiche gilt auch für den TV Streaming Dienst, dessen Datenaufkommen ebenfalls nicht auf das jeweilige Speedvolumen angerechnet wird. Für Angebote wie Watchever, Maxdome oder Lovefilm gilt dies jedoch nicht – ein klarer Nachteil für diese Plattformen.
Daher sehen nicht nur Experten darin eine erhebliche Gefahr für die Netzneutralität. Infolgedessen kursierten bereits Online-Petitionen im Netz, um die „Drosselkom“ zum Einlenken zu bewegen. Auch die Bundesregierung schloss sich den Kritikern an: Der Wirtschaftsminister kündigte an, dass seine Behörde die ganze weitere Entwicklung mit großer Sorgfalt verfolgen werde. Sollte die Netzneutralität zudem weiter verletzt werden, wurden auch Gesetzesänderungen angekündigt.
In diesem Zusammenhang ist auch die Bundesnetzagentur gefragt. Diese sei, so die Regierung, in der Prüf-Pflicht, zumal die beabsichtigten Änderungen bei den Tarifen der Telekom bei weitem nicht verbraucherfreundlich seien.
Die Argumentation der Telekom, dass der hauseigene TV Dienst Entertain noch einmal zusätzlich bezahlt wird und daher nicht mit den World Wide Web Angeboten verglichen werden kann, geht daher ins Leere. Denn hierbei ist ein Video on Demand Dienst mit eingeschlossen, welcher wiederum in direkter Konkurrenz zu manch anderen Online Angeboten steht. Wie sich die Sache weiterentwickeln wird, bleibt zu beobachten – eventuell werden auch hier die Gerichte das letzte Wort haben.