Lehrer sind tagtäglich besonderem Stress ausgeliefert. Unter den Beamten sind Lehrer diejenigen, die am häufigsten von einer Dienstunfähigkeit betroffen sind. Das heißt nicht zwingend, dass sie mehrere Jahre lang ihren Beruf nicht mehr ausführen können. Wer zum Beispiel innerhalb von 6 Monaten 3 Monate lang seinen Dienst nicht mehr erfüllen kann, gilt ebenso als dienstunfähig.
So funktioniert eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist eine spezielle Art der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie enthält eine Klausel, die Beamte bei Dienstunfähigkeit absichern. Im Leistungsfall erhält der Lehrer dann die vereinbarte DU-Rente ausgezahlt. Auch die Kopplung mit einer Risikolebensversicherung ist unter Umständen möglich. Viele Menschen denken, dass gerade Beamte vollends vom Staat bei Arbeitskraftverlust abgesichert sind – das stimmt jedoch nur zum Teil. Bevor Lehrer auf Lebenszeit ein Ruhegehalt erhalten, müssen sie 5 Jahre Dienstzeit vorweisen. Lehrer auf Probe und auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch hier gilt eine Wartezeit. Insbesondere ist dies der Fall, wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Freizeitunfall oder Krankheit resultiert. Hier springt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ein. Aber auch bei den einzelnen Beamten machen die Versicherer in ihren Policen Unterschiede. Daher sollten Lehrer die Bedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung studieren. Denn nur ein guter Vertrag macht keine Unterschiede zwischen Lehrern auf Lebenszeit, auf Probe sowie auf Widerruf.
Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Auch in den einzelnen Leistungen unterscheiden sich Dienstunfähigkeitsversicherungen für Lehrer. Häufig gibt es günstige Angebote – denn eine DU-Versicherung ist nicht billig – die die unechte Beamtenklausel enthalten. Diese hilft dem Versicherungsnehmer jedoch im Leistungsfall nicht weiter. Hier gilt nämlich eine Berufsunfähigkeit nicht gleichzeitig als Dienstunfähigkeit. So kann der Versicherer die Leistungen verweigern, obwohl der Lehrer aus dem Dienst wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden ist.
Auch das Kriterium der abstrakten Verweisung sollte bedacht werden. Ist diese Verweisung in der Dienstunfähigkeitsversicherung enthalten, kann das Versicherungsunternehmen den Versicherten im Leistungsfall auf einen anderen Beruf verweisen. Dann erhält er keine Dienstunfähigkeits-Rente, obwohl er wieder vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wurde.
Beratung gerade bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig
Aufgrund verschiedener Merkmale und Bedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte ein unabhängiger Experte zu Rate gezogen werden, der sich mit dem Thema und dem Versicherungsmarkt auskennt.