Das Vorstellungsgespräch hat viele Tücken und Fallen.
Verbotene Fragen, also Fragen, die der Personaler eigentlich nicht stellen darf, sind ebenfalls eine.
So darf er sich in der Regel nicht nach Krankheiten, Religion, sexueller Orientierung oder Privatem erkundigen. Doch was macht man, wenn der Arbeitgeber dennoch eine oder mehrere dieser unerlaubten Fragen stellt?
Wichtig ist es erst einmal, einzuschätzen, warum die verbotene Frage gestellt wird. Oft weiß der Personaler, dass sie verboten ist und stellt sie weniger aus Interesse an der Antwort, als aus Neugierde darauf, wie der Bewerber mit der unanagenehmen Situation umgeht. Ist der Bewerber diplomatisch geschickt? Wie selbstsicher ist er?
Jedoch gibt es auch Umstände, unter denen für den Arbeitgeber die Notwendigkeit besteht, Fragen zu stellen, die eigentlich nicht erlaubt sind. Solche Fragen sind legal, sobald sie einen Bezug zur Stelle oder zum Unternehmen haben.
So dürfen Leute, die im Beruf mit Geld zu tun haben, keine Vorstrafen wegen Betrus haben und pädophile sollten nicht im Kindergarten arbeiten.
Nur in den Kernbereich der privaten Lebensführung darf ein Personaler nicht vordringen.
Die Weigerung, auf derartige Fragen zu antworten, muss dennoch vorsichtig erfolgen, um den Arbeitgeber nicht vor den Kopf zu stoßen. Man kann versuchen, die Frage als Witz abzutun oder abzulenken. Sollte der Interviewer nicht locker lassen, kann es nötig sein, sich zu erkundigen, was das denn mit dem Job zu tun habe.
Auch Lügen ist erlaubt. Doch Vorsicht, hier kann man sich schnell in Widersprüche verwickeln.