Stiftungserrichtung in Liechtenstein – Ein mögliches Vermögensschutzkonzept

In Deutschland existieren rund 20.000 rechtsfähige Stiftungen. Eine solche Stiftung wird mit dem Ziel gegründet, einen – zumeist gemeinnützigen – Zweck zu fördern. Dazu wird bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen an die Stiftung übertragen, die dadurch Eigentümerin wird.

Zinserträge oder sonstige Erträge wie etwa Pachtzahlungen für die Nutzung eines Grundstücks werden dann dazu genutzt, den Stiftungszweck zu fördern. Es ist möglich, eine eigene Stiftung zu gründen oder sein Vermögen an eine bereits bestehende Stiftung zu übertragen. Die Förderung des Stiftungszwecks wird in Deutschland in jedem Fall von der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt kontrolliert. Dies geschieht deshalb, weil das in die Stiftung gegebene Vermögen – wie etwa auch Spenden – steuerlich absetzbar ist. Der Zweck der Stiftung muss in diesem Fall aber gemeinnützig sein.

Stiftungserrichtung in Liechtenstein – Besonders geeignet für vermögende Familien

Stiftungen sind jedoch nicht ausschließlich im deutschen Recht vorgesehen. Vielmehr bieten auch andere europäische Staaten die Möglichkeit, eine solche Rechtsform zu verwirklichen. Als sehr attraktiver Standort für gemein- und privatnützige Stiftungen gilt seit Jahren das Fürstentum Liechtenstein. Wird dort eine Stiftung gegründet, übernimmt zumeist ein liechtensteinischer Treuhänder als Stiftungsvorstand die laufenden Geschäfte der Stiftung.

Die meisten der liechtensteinischen Stiftungen – immerhin über 40.000 – sind sogenannte Familienstiftungen. Hierbei liegt der Zweck darin, an lebende Familienmitglieder oder auch an künftige Generationen Unterhaltszahlungen zu leisten oder auch Investitionen für die Familie zu tätigen. Dies könnte beispielsweise der Kauf einer Immobilie zur kostenfreien Nutzung für die Begünstigten der Stiftung sein.

Vorteile einer liechtensteinischen Stiftung sind vor allem steuerliche sowie der Schutz des Vermögens vor Zugriffen Dritter. Zudem bietet sie eine einfache Möglichkeit, das Familienvermögen langfristig zu konservieren, etwa um es vor möglichen künftigen Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzsituationen von Familienmitgliedern zu schützen.

Stiftungserrichtungen in Liechtenstein mithilfe von Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater

Da die Stiftungserrichtung in Liechtenstein an einige Bedingungen geknüpft ist und vor allem rechts- und steuerkonform ablaufen soll, empfiehlt es sich, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich mit Stiftungserrichtungen in Liechtenstein, aber auch mit deutschem und europäischem Recht bestens auskennt.

Da die internationale Kooperation Viehbacher über Büros sowohl in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Italien als auch in Liechtenstein verfügt, sind insbesondere vermögende Privatpersonen, die über eine Stiftungserrichtung in einem dieser Staaten nachdenken, hier bestens beraten. Denn oftmals kennen Anwälte und Steuerberater nur das Recht des eigenen Staates. Gerade bei einer Stiftungserrichtung in Liechtenstein sollte jedoch steuerrechtlich „das große Ganze“ betrachtet werden, da es hierbei oftmals um beträchtliche Vermögensmassen und viele zu beachtende Normen des nationalen und internationalen Steuer-, Gesellschafts- und Zivilrechts geht.

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