Stettenfels Immobilien in der Region Heilbronn: Novellierung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) ab Mai 2014 beachten

Geltende Energiewerte für Neubauten sind in der EnEV definiert. Ab Mai gelten mit in Kraft treten der Novelle strengere Werte für Bauherren, die für Neubauten ab 2016 bindend sind.

Bis dahin haben Bauherren die Qual der Wahl, wie sie bauen möchten. Entweder nach der alten EnEV und damit preisgünstiger oder nach den neuen Richtwerten modern im Sinne der technischen Möglichkeiten.

Marek Cwik, Geschäftsführer von Stettenfels Immobilien in der Region Heilbronn, informiert über die Änderungen innerhalb der EnEV:

Die Inhalte der Energieeinsparverordnung gliedern sich in zwei Bereiche auf. Diese sind auf der einen Seite Vorgaben für Neubauten und auf der anderen Seite die Vorgaben für Energieausweise bei Bestandsimmobilien.

Vorgaben der Novellierung beim Bauen

  • Ab Januar 2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben. Beim zulässigen Jahresprimärenergiebedarf gelten 25 Prozent strengere Werte und bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle (Wärmedurchgangskoeffizienten) 20 Prozent.
  • Die Gebäudesanierungsvorgaben sieht keine weitere Verschärfung vor. Bei der Modernisierung von Außenbauteilen sind die Anforderungen der EnEV 2009 bereits sehr streng und weiteres Energieeinsparungspotenzial bei einer neuerlichen Verschärfung zu gering.
  • Die Austauschpflicht für alte Heizkessel wurde erweitert. Bislang galt diese Regelung für Heizungen der Jahrgänge 1978 und älter. Nun gelten bereits Konstanttemperaturheizkessel als alt, die vor 1985 oder vor mehr als 30 Jahren eingebaut wurden. Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessen sind davon nicht betroffen, da diese einen besonders hohen Wirkungsgrad vorweisen. In der Praxis dürfte dies keine maßgebliche Veränderung nachziehen, da Heizkessen im Schnitt nach 24 Jahren ausgetauscht werden und es ohnehin Sonderregelungen gibt, die weiterhin Bestand haben. So sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser von dieser Regelung ausgenommen. Bei dem Verkauf einer solchen Immobilie muss der neue Eigentümer diese Pflicht dann innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Vorgaben für den Energieausweis

  • Nach Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellte Energieausweise unterliegen einer neuen Regelung. Bei dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien müssen hierbei zukünftig die energetischen Kennwerte inklusive der Energieeffizienzklasse in der Immobilienanzeige angegeben werden. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ bis hin zu H und sollen sich mit dieser Methodik nach und nach am Markt etablieren.
  • Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber dem potenziellen Käufer war bislang ein wenig „schwammig“ ausgedrückt. So musste dieser lediglich „zugänglich“ gemacht werden. Diese Pflicht wurde nun präzisiert und muss nun bei der Objektbesichtigung geschehen.
  • Der Energieausweis muss dem Käufer oder dem neuen Mieter ausgehändigt werden – in Kopie oder im Original.
  • In nicht öffentlich genutzten großen Gebäuden mit viel Publikumsverkehr muss der Energieausweis ausgehängt werden. Zu solchen Gebäuden zählen beispielsweise Kaufhäuser, Hotels oder auch Banken und Geschäfte.
  • Die Pflicht zum Aushang des Energieausweises gilt bei stark frequentierten öffentlichen Gebäuden nun bereits ab einer Größe von 500 Quadratmetern und ab Juli 2015 bereits ab 250 Quadratmetern.

Langfristig zu erwartende Entwicklung der Richtwerte

Marek Cwik von Stettenfels Immobilien rät Bauherren sogar über die Anforderungen der neuen EnEV hinauszugehen. Technisch ist dies bereits heute problemlos möglich und sichert dem Bauherren langfristig den Wert seiner Immobilie.

Ein weiterer Passus der EnEV 2014 ist hierfür entscheidend: ab 2021 müssen alle Neubauten nach europäischen Vorgaben in Niedrigstenergiegebäudestandards errichtet werden. Für neue Behördengebäude gilt diese Regelung bereits am 2019. Die konkreten energetischen Vorgaben für private Neubauten werden allerdings erst 2018 festgelegt. „Unter Umständen werden die nach den aktuellen Vorgaben gebauten Häuser dann bereits wieder veraltet sein.“ sagt hierzu Marek Cwik, Geschäftsführer von Stettenfels Immobilien in der Region Heilbronn.