Bundesweit erstmalig Stalker der Nachstellung mit Todesfolge schuldig gesprochen
Das Landgericht Stuttgart hat im vergangenen Jahr zum deutschlandweit ersten Mal einen Stalker wegen Nachstellung mit Todesfolge verurteilt. Mit der verhängten Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wurde sogar der Strafantrag der Staatsanwältin, die lediglich fünf Jahre gefordert hatte, überboten. Der 48-jährige Hamburger Täter hatte seine 43-jährige Ex-Frau seit dem Zeitpunkt ihrer Trennung im Oktober 2014 bis in den November 2015 hinein belästigt, indem er sie und ihre Familie bedrohte, ihr auflauerte, sie bei Arbeitgeber und Polizei verleumdete, mehrfach ihre Autoreifen zerstach und sie mit bis zu 111 Nachrichten täglich terrorisierte, alles nachzulesen in den Stuttgarter Nachrichten. Infolge dieses umfassenden Stalkings versuchte die Frau zweimal, sich umzubringen, und starb schließlich beim zweiten Versuch, indem sie sich in ihrem Keller in Filderstadt erhängte. Das Gericht sah als bewiesen an, dass der Angeklagte mit seinem Psychoterror an den Depressionen und dem damit verknüpften Suizid schuldig sei, obwohl bereits acht Monate seit dem letzten nachweisbaren Stalking-Akt vergangen waren – eine womöglich bahnbrechende Entscheidung für alle Opfer von Nachstellung.
Während die meisten Stalkingfälle für die Opfer nicht zufriedenstellend aufgeklärt und die Täter entsprechend nicht schuldig gesprochen werden können, wurde der Familie des Opfers im vorliegenden Stuttgarter Fall eine späte Genugtuung zuteil. Dessen ungeachtet wäre der tragische Selbstmord der 43-Jährigen womöglich zu verhindern gewesen, wenn die Bestimmungen des erst 2016 erlassenen neuen Stalking-Gesetzes bereits zu diesem Zeitpunkt gegriffen und somit härtere behördliche Maßnahmen gegen den Täter ermöglicht hätten. Einschränkend muss gesagt werden, dass sich der Stalker als sehr renitent erwies, da ihn selbst eine fünfwöchige Untersuchungshaft nicht von weiteren Belästigungen abhalten konnte.
Unsere Stuttgarter Detektive ermitteln sehr regelmäßig in Fällen von Nachstellung und können auf einen entsprechend großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Die Praxis zeigt, dass ein frühzeitiger Detektiv-Einsatz hilft, Stalking im Keim zu ersticken und somit psychischen wie physischen Folgeschäden vorzubeugen. Wir wissen genau, welche Beweise für eine Verurteilung des Täters wichtig sein können und sind daher bestens geschult, um Stalkingopfern bei der Rückgewinnung eines normalen Lebensalltags ohne Belästigungen zu helfen – gern auch Ihnen: 0711 7153 0028.

Weiterlesen
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei Stuttgart
Gaishämmerstraße 4
70186 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 0028
Mail: kontakt@kurtz-detektei-stuttgart.de