Solche Kosten entstehen durch eine Ehescheidung und wie kann man die Kosten minimieren?

Durch ein Scheidungsverfahren entsthen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind im ganzen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland identisch. Alle Rechtsanwälte sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Abweichende Vereinbarungen dürfen einzig zu höheren, nicht aber zu niedrigeren Gebühren getroffen werden.

Durch eine einvernehmliche Scheidung können die Kosten reduziert werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt ausschließlich derjenige einen Rechtsanwalt, der die Scheidung einreicht. Dies ist möglich wenn Sie und Ihr Ehegatte sich einig sind, dass der Bund fürs Leben geschieden werden soll und Sie seit einem Jahr von Ihrem Ehegatten getrennt leben. Zur Umsetzung einer einvernehmlichen Ehescheidung können Sie entweder einen persönlichen Termin in meinem Büro vereinbaren oder die Möglichkeit nutzen, Ihre Ehescheidung online zu beauftragen.

 

Kostenlose Ehescheidung für Geringverdiener und Bezieher von Sozialleistungen

Sofern Sie nur über einen geringen Verdienst haben oder Sozialleistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, für Ihre Scheidung Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Die Kosten für den Anwalt und das Gericht werden dann von der Staastkasse übernommen. Anstandslos beantrage ich für Sie die Verfahrenskostenhilfe und übernehme die gesamte Durchführung kostenlos für Sie.