Aufstocker trotz Arbeit mit sittenwidrige Niedrigst-Löhnen
Immer weniger Lohn, das Arbeitsamt zahlt den Rest? So nicht, das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde Aktenzeichen. 2 Ca 428/13 hat dem Arbeitgeber „die Rote Karte“ gezeigt. 1,59 Euro bis 3,46 Euro, eine 40 Stundenwoche und ein 14 Stunden Tag, das ist mehr als Sittenwidrig so das Gericht.
Sittenwidrige Löhne, der Arbeitgeber muss blechen