Schimmelpilze in der Wohnung – können krank machen und werden häufig unterschätzt. Sie können Allergien oder gar Krebs auslösen, Organe und sogar unser Erbgut schädigen, je nach dem um welchen Schimmelpilz es sich handelt. Das ist soweit bekannt. Wenig bekannt dagegen ist, dass eine Mietminderung und fristlose Kündigung trotzdem nicht ohne weiteres möglich sind.
Bevor die Miete gemindert oder mit einer fristlosen Kündigung seitens des Mieters gedroht wird, ist der Mieter zunächst in der Beweispflicht, dass der Schimmel wirklich gesundheitsgefährdend ist und die Räume nicht bewohnbar sind. Dafür ist es nötig den Schimmel untersuchen zu lassen. Aufgrund des Aussehens der Schimmelpilze können keine Rückschlüsse gezogen werden.
Wenn Mieter aufgrund von Schimmelpilzspuren eigenmächtig die Miete kürzen oder gar fristlos kündigen wollen, kann das ein böses Erwachen geben. Dem Vermieter muss eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Wichtig ist nach dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, ob Schimmelpilze in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährden oder nicht. Das lässt sich nicht allgemein gültig beantworten, so die Richter in Düsseldorf.
Häufig sind die Vorboten von Schimmelflecken muffiger Geruch oder Stockflecken. Zu diesem Zeitpunkt finden sich bereits vermehrt Schimmelpilzsporen in der Luft. Spätestens hier wird es Zeit zu handeln und sich auf die Suche nach der Ursache von Feuchtigkeit zu machen. Oft wird unterschätzt, wie viel Feuchtigkeit schon durch die alltäglichen haushaltsüblichen Tätigkeiten an Feuchtigkeit in die Wohnung kommt.
Die Ursache können zum einen bauliche Mängel sein, ebenso kann eine Havarie wie beispielsweise Hochwasser oder falsches Nutzungsverhalten der Räume dafür ursächlich sein. Immer muss jedoch der Vermieter informiert werden und es sollte versucht werden, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden.
In einem durchschnittlichen 4-Personen Haushalt werden täglich ca. 7-12 Liter Wasserdampf in die Luft abgegeben. Dieser Wasserdampf muss dann erst wieder „hinaus gelüftet“ werden. Als Faustformel gilt 3 Mal täglich kräftig stoßlüften. Andererseits ist der Mieter nicht verpflichtet durch übermäßiges Lüften mögliche Baumängel auszugleichen. Es reicht nicht, den Schimmel nur zu entfernen. Die Ursache muss gefunden werden, um den Schimmel nachhaltig zu bekämpfen. Sonst kommt der Schimmel in jedem Fall wieder.
Das Institut Dr. Ziemer untersucht Schimmelpilzproben und geht in den Prüfberichten nicht nur darauf ein welche Schimmelpilze gefunden wurden und in welchem Ausmaß, sondern insbesondere auch auf die möglichen gesundheitlichen Risiken, die damit in Verbindung stehen.
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Das Institut Dr. Ziemer ist Dienstleister auf dem Gebiet der Lebensmittel- und Umweltanalytik mit Sitz in München.