Bankenrettung ist mehr wert als die Vorsorge und Gesundheit der arbeitenden Menschen. Zugegeben, es klingt provokativ, ist aber letztendlich doch so. 44 Euro welche der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer z. B. für private Zusatzversicherungen in Pflege oder Kranken „spendiert“ hat, muss nun vom Arbeitnehmer versteuert werden. Zum 01.01.2014 ist nun die Freigrenze von Sachleistungen, 44 Euro, weggefallen. BFH, Urteil v. 14.4.2011, VI R 24/10
44 Euro Zukunftssicherung entfällt