Schadensersatzansprüche gegen Debi Select verjähren zum Jahresende 2015

Kunden der Debi Select Gruppe haben noch bis Jahresende (31. Dezember 2015) Zeit, ihre Ansprüche gegen diese gerichtlich geltend zu machen. Nach diesem Stichtag geltend gemachte Forderungen unterliegen dann höchstwahrscheinlich der Verjährung und können nicht mehr durchgesetzt werden.

Acht Prozent Rendite versprachen die Macher der Debi Select Fonds ursprünglich einmal. Wie so oft bei solchen Anlageversprechen ging über einen absehbaren Zeitraum auch alles gut, doch dann stocken die Ausschüttungen an die Anleger. Bis heute hat kaum ein Anleger die versprochene Rendite, geschweige denn sein investiertes Geld (zurück-)erhalten.

Versprochen worden war den Anlegern die Investition in hochsichere Anlagen, nach Angaben des Handelsblattes sind aber wohl große Teile der Gelder über Umwege bei dem mittlerweile insolventen Stromhändler Teldafax gelandet. Da dieses Unternehmen eher einem Schneeballsystem glich und auch derart aufgestellt war und agierte, war die Investition bereits verloren, als sie bei Teldafax einging.

Nach dem Einstellen der Ausschüttungen haben die Verantwortlichen der Debi Select Gruppe noch verzweifelt versucht, zu retten, was nicht mehr zu retten war. Anleger und deren Anwälte wurden mit immer absurderen Ausflüchten auf Abstand gehalten. Investoren aus Russland und Dubai waren angeblich dabei, die verschiedenen Fonds zu retten und wieder mit Werten zu bestücken. Tatsächlich muss man im Nachhinein davon ausgehen, dass die Verantwortlichen hier wohl nur auf Zeit gespielt haben, denn außer Ankündigungen gab es nichts Konkretes. In einem finalen Anlauf wurde sich angeblich um eine Abwicklung bemüht. Der Wechsel in einen anderen Fonds (der kurz darauf von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein vom Handel ausgesetzt worden war) war ein neuerliches Angebot an die Anleger. Zudem kursierten angeblich von den Verantwortlichen gemachte Angebote wie Rückzahlungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren. Wie auch immer geartete Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen sind jedoch bisher nicht von Erfolg gekrönt gewesen.

Anleger sollten sich nicht damit abfinden, dass ihr Geld für immer verloren ist. Ansprüche gegen die Debi Select Gruppe können nur noch ganz wenige Wochen gerichtlich geltend gemacht werden. Mit Ablauf des Jahres 2015 ist diese Chance jedoch vertan. Jeder Anleger sollte wissen, dass zum 31. Dezember 2015 seine Ansprüche gegen die Debi Select Gruppe und deren Geschäftsführer Herrn Geltinger verjähren! ‎Wer sich also nicht damit abfinden will, dass er ab dem 01. Januar 2016 keine Schadensersatzansprüche mehr gegen die Debi-Gruppe oder deren Hintermänner hat, der sollte sich zumindest fachkundig über seine Rechte informieren.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke wenden. Gemeinsam mit diesem wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und versucht, alle offenen Fragen zu beantworten.

Rechtsanwalt Benjamin Hocke

Anwaltskanzlei Arnold

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