Rürup Rente – Vorsorge mit hohen Steuervorteilen

Die Basisrente, umgangssprachlich Rürup Rente genannt, wurde im Jahr 2005 eingeführt. Neben der Riester Rente gehört auch sie zu den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Gefördert wird die Rürup Rente vom Staat durch Steuervorteile in der Ansparphase. Für einige Verbraucher kann die Rürup Rente viel attraktiver sein als die Riester Rente. Denn diese Vorsorge ist nicht nur für Selbständige und Freiberufler gedacht.

Vorsorgen mit der Rürup Rente – so geht’s

Jeder, der den Sonderausgabenabzug nutzen kann, kann auch die Förderung der Rürup Rente (siehe auch: http://ruerup-rente.net/)  in Anspruch gibt. Anders als bei der Riester Rente sind keine Bedingungen, wie die Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, an die Rürup Rente gekoppelt. Attraktiv wird die Rürup Rente besonders für Gutverdiener. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Selbständige, Beamte oder Arbeitnehmer mit einer hohen Steuerlast handelt.

Wie oben bereits kurz angedeutet, wird die Rürup Rente durch Steuervorteile in der Ansparphase gefördert. Hier können im Jahr 2013 bereits 76 Prozent der Beiträge bis zur Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für Ehepaare steuerlich geltend gemacht werden. Bis ins Jahr 2040 steigt dieser Prozentsatz weiter an. Ab 2040 sind dann volle 100 Prozent ansetzbar.

Besonderheiten der Rürup Rente – Nachgelagerte Besteuerung

Wie auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt die Rürup Rente der nachgelagerten Besteuerung. Denn in der Rentenphase müssen die Leistungen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Aber erst ab dem Jahr 2025 müssen Steuern auf die gesamten Leistungen gezahlt werden.  Davor steigt der Prozentsatz kontinuierlich an.

Vor- und Nachteile der Rürup Rente auf einem Blick

Zu den Vorteilen der Rürup Rente gehört in jedem Fall die steuerliche Förderung. Ebenso ist die Basisrente bei den Einzahlungen der Beiträge sehr flexibel. Neben den normalen Zahlungen – monatlich oder jährlich- sind auch Sonderzahlungen möglich. Damit erhöhen sich der Steuervorteil sowie auch die Rente.

Nachteilig ist, dass die Rürup Rente nicht mehr gekündigt werden kann. Natürlich steht Verbrauchern die gesetzliche Widerrufsfrist zur Verfügung. Danach kann der Vertrag nur auf einen anderen Vertrag übertragen oder beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherer legt das Kapital weiterhin an und zahlt es dann als lebenslange, monatliche Rente (Leibrente) an den Versicherten zum Vertragsende aus.