Erstmals können die Jahrgänge vor und bis 1952 abschlagsfrei in Rente gehen. Danach folgt auch hier, wie bei der Rente mit 67 Jahren, ein Anstieg der Lebensarbeitszeit. Ab dem Jahrgang 1964 ist die schrittweise Anhebung der „abschlagsfreien Rente mit 63“ auf das Lebensjahr 65 vollzogen. Anhebung der abschlagsfreien Rente erfolgt in 2 Monatsschritten bis der Jahrgang 1964 erreicht ist.
Absicherung BU und Pflege – fehlanzeige