Warum Anwalt Roben und Richter Roben meistens schwarz sind
Die Begrifflichkeit “Robe” beschreibt ein Kleidungsstück festlich-gravitätischer Herkunft, das in verschiedenster Form und Zweckbestimmung eingesetzt wird. In Deutschland wird der Begriff “Robe” hauptsächlich im juristischen Jargon verwendet – nämlich um das Kleidungsstück zu betiteln, welches Anwalt und Richter in Gerichtsverhandlungen tragen.
Roben bestehen aus einem hochwertigen Material, Samt, Atlasseide oder auch Wollstoff. Zudem gibt es mehr schwarze Roben als “bunte”. Warum ist das so?
Wenn ein Gerichtstermin anberaumt wurde, treten zahlreiche Personen mit ihren Anwalt Roben und Richter Roben auf – die Anwälte finden sich in einem atlasseidenen oder samtigen Stoff wieder, Richter und Staatsanwälte in Samt und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle in Wollstoff.
Damit wird gezeigt, zu welcher Ordnung der Träger gehört. Diese Unterteilung in verschiedene Sparten erfolgt allerdings auch bezogen auf die Richter Roben, denn auch hier gibt es Unterschiede.
Während die ordentliche Gerichtsbarkeit eine schwarze Robe mit schwarzem Besatz fordert, sind Roben vor dem Bundespatentgericht schwarz mit einem stahlblauen Besatz.
Einen roten Besatz weisen Roben vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof und dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt (mit besonderen Jabots) auf.
Vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof wird eine grüne Robe mit grünem Besatz gefordert und vor dem Schleswig-Holsteinischem Landesverfassungsgericht ist die Robe grau und weist einen schwarzen Besatz auf. Schwarz-Violett sind Roben vor den Sozialgerichten, Blau-Blau vor Verwaltungsgericchten sowie Karmesinrot vor dem Bundesgerichtshof oder Bundessozialgerichten etc.
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