Wenn der Versicherer die Beiträge für die PKV erhöht, hat der Versicherte ein Recht auf den Wechsel in einen günstigeren Tarif. Doch bisher war dieses im Versicherungsvertragsgesetz verankerte Recht in der Praxis für viele PKV-Kunden schwer umsetzbar. Jetzt hat der PKV-Verband neue Leitlinien für seine Mitglieder herausgegeben, um diesen Wechsel zu erleichtern. Zwar ist die Anerkennung der Leitlinien nicht verpflichtend, doch über 80 Prozent der PKV-Gesellschaften haben die Teilnahme bereits akzeptiert. Durch die neuen Regeln soll ein transparenter und kundenorientierter Wechsel möglich sein. Wie diese neuen Leitlinien in der privaten Krankenversicherung ganz genau aussehen, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen-testsieger.de/2016/01/12/der-tarifwechsel-innerhalb-der-pkv-wird-ab-diesem-jahr-leichter/
25 PKV-Unternehmen akzeptieren Leitlinien
Von insgesamt 42 PKV-Versicherern erkennen immerhin 25 Gesellschaften die Vorgaben des Fachverbands an. Diese Gesellschaften machen immerhin 80 Prozent des Marktvolumens in der privaten Krankenversicherung aus. Dazu gehören große Unternehmen wie die Allianz, die AXA, die Debeka und die Hallesche. Bisher noch nicht zugesagt haben die ARAG, die Central, die Gothaer und die HanseMerkur. Die Zahl der Teilnehmer soll in Zukunft auf 85 Prozent steigen. Regelmäßige Beitragsanhebungen sind für privat Versicherte nicht unbekannt, da steigende Krankheits- und Behandlungskosten die Ausgaben für die Versicherer in die Höhe treiben. Allerdings unterscheidet sich die PKV hier nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vorgaben dienen dem Verbraucherschutz
Mit den neuen Leitlinien will der PKV-Verband vor allem auf die Kritiker der privaten Krankenversicherung zugehen. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht im Paragraphen 204 vor, dass jeder Versicherte seinen Vertrag bei einer Beitragserhöhung wechseln darf. Dadurch will man eine Abwanderung zu anderen Gesellschaften vermeiden. In der Vergangenheit wurde vermehrt Kritik laut, dass viele Versicherer keine transparente und kundenfreundliche Wechselmöglichkeit bieten könnten. Vielmehr sehen sich viele Kunden mit Verzögerungen und Ablehnungen konfrontiert, wenn sie ihren alten Vertrag auflösen möchten. Die Versicherer sagen mit den neuen Leitlinien zu, innerhalb von 15 Tagen auf den Wechselwunsch eines Kunden zu reagieren und ihm dazu mehrere Alternativen vorzuschlagen. Damit möchte man letztlich den Verbraucherschutz ausbauen, damit PKV-Kunden nicht verpflichtet sind, hohe Prämien zu zahlen, die sich in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnten.
Mit diesen Auflagen muss man rechnen
Versicherte müssen bei einem Tarifwechsel damit rechnen, dass der neue Tarif erweiterte Leistungen vorsieht. In diesem Fall darf der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung fordern. Diese kann natürlich auch zu Risikozuschlägen führen. Wer das nicht möchte, kann einzelne Leistungen des neuen Tarifs aus dem Versicherungsschutz ausschließen lassen. Dann darf der Versicherer auch keine Gesundheitsprüfung verlangen. Grundsätzlich kann man die Tarifbeiträge senken, indem man neben dem Tarifwechsel eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oder eine Verringerung der Leistungen akzeptiert. Welche Variante sinnvoll ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Wissen muss man außerdem, dass Prämienerhöhungen in der PKV ebenso wie in der GKV an der Tagesordnung sind. Bei den meisten Gesellschaften halten sie sich aber mit rund fünf Prozent in einem überschaubaren Rahmen. Diese Zahl wurde in unabhängigen Analysen wiederholt bestätigt.