Das Statistische Bundesamt stellt aktuell nicht unbedingt vielversprechende Prognosen auf, wenn es um die Pflegebedürftigkeit geht. Denn bereits im Jahr 2050 soll sich die Zahl mit knapp 4,5 Millionen pflegebedürftigen Personen fast verdoppelt haben. Angesichts des demografischen Wandels in Deutschland hat die Bundesregierung zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung den so genannten Pflege-Bahr eingeführt. Dabei wird eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, die mit einer staatlichen Förderung in Höhe von fünf Euro bezuschusst wird.
Der neue Pflege-Bahr
Mit dem im Jahre 2013 eingeführten Pflege-Bahr können Versicherte zertifizierte Verträge abschließen und erhalten dabei noch eine Förderung in Höhe von fünf Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Was zunächst gut klingen mag, weist in der Praxis jedoch deutliche Schwächen auf. So hat das Verbrauchermagazin Finanztest schlechtere Vertragsbedingungen ausmachen müssen als bei ungeförderten Tarifen. Somit scheint es Nachholbedarf für die Regierung zu geben. Die Voraussetzung für die geförderte Pflege ist der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung, eine maximale Wartezeit von Jahren sowie ein Mindest-Eigenanteil von 10 Euro monatlich (Quelle).
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB erhalten Personen je nach Pflegebedürftigkeit Zuzahlungen für die Unterkunft und die Versorgung im Alter. Dabei werden die Leistungen nach der jeweiligen unterschieden. Insgesamt gibt es Zahlungen ab einer Pflegestufe von I. Seit 2013 werden aber auch demenzkranke Menschen stärker berücksichtigt als noch in den Jahren zuvor. Die gesetzlichen Leistungen haben aber auch ihre Grenzen. Bei einer Pflegestufe III gibt es eine Höchstzahlung von 1.550 Euro, die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheim liegen jedoch bei etwa 3.000 Euro monatlich.
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz
Neben der anerkannten Pflegestufe entscheidet auch die so genannte Alltagskompetenz der versicherten Person. Aus dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) geht hervor, dass es im Pflegefall und bei Alttageskompetenz ein maximales Pflegetagegeld in Höhe von 700 Euro gibt. Das Pflegetagegeld ohne Alltagskompetenz liegt jedoch bei 1.550 Euro im Monat. Dabei gewährt die entsprechende Pflegekasse Leistungen für ambulante Pflegesachleistungen als auch häusliche sowie ambulante Pflegehilfe.
Die Pflicht der Angehörigen
Sollte die pflegerische Versorgung nicht mit dem Geld der Krankenversicherung und der eigenen Rente aufgebracht werden können, so stehen die Angehörigen in der Pflicht. Dabei ist ein Selbstbehalt in Höhe von monatlich 1.400 Euro vorgesehen. Sollte die Betrag überschritten werden, so sieht das Gesetz vor, dass Kinder für die Verpflegung als auch die Unterbringung im Pflegeheim aufkommen.
Immer nur ein Teil der Kosten werden gedeckt
Bei der Pflegeversicherung erhalten hilfebedürftige Personen immer nur einen Teil der Kosten durch die Krankenversicherung übernommen. Die Differenz gilt es aus eigener Tasche zu zahlen. Daher haben Verbraucher die Möglichkeit eine private Pflege zu betreiben. Die Versorgung im Alter mit einer zusätzlichen Absicherung sieht wesentlich besser aus als ohne. Allerdings sollten Versicherte die Konditionen genauer prüfen, da sich auch bei dieser Versicherung mitunter große Unterschiede auftun können. Das Fazit der Stiftung Warentest lautet, dass ungeförderte Tarife wesentlich bessere Vertragsbedingungen bereithalten als staatlich geförderte Versicherungen. Weitere Informationen auch unter http://www.pflegeversicherung-heute.de/.