Im „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (ProstSchG), welches am 1. Juli in Kraft tritt, wird der Begriff Prostitution erweitert: Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, werden demnach ausnahmslos als Prostituierte definiert. Wenn das Gesetz im vollen Umfang umgesetzt wird, befürchtet der Tantramassage-Verband e. V., dass seine Mitglieder künftig nur noch mit einem Huren-Ausweis arbeiten dürfen.
Unterschied zur Prostitution
Bei der Tantramassage wird der Mensch am gesamten Körper berührt, einschließlich des Intimbereiches. Im Gegensatz zur Prostitution stimuliert der Masseur sein Gegenüber aber nicht mit eigenen körperlichen Reizen, es kommt weder zu sexueller Vereinigung noch zu Oralverkehr, auch ist der Orgasmus des Kunden ist nicht das Ziel. Die Massage-Empfangenden sind passiv und bestimmen nicht den Ablauf und die Details der Massage. Mit einer wertschätzenden Haltung bieten gut ausgebildete, qualifizierte Masseur_innen ihren Kund_innen einen geschützten Raum an, in dem sie ihre Sexualität neu entdecken, ihren Körper kennenlernen und ihre Sinnlichkeit genießen können. Die Tantramassage betrachtet und behandelt den Menschen ganzheitlich.
Der Tantramassage-Verband fordert eine Ausnahmeregelung
Die heilsamen Berührungen bei der Tantramassage werden nun vom Gesetzgeber der Prostitution zugeordnet, mit der Begründung, dass Berührungen im Intimbereich gegen Entgelt generell eine sexuelle Dienstleistung darstellen würden. Dabei sind Tantramassage-Praxen längst mit Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten vernetzt, die Tantramassagen für ihre Klient_innen empfehlen. Der Tantramassage-Verband versteht seine Arbeit als Beitrag zu einer aufgeklärten und fortschrittlichen sexuellen Kultur, zu selbstbestimmtem sexuellen Lernen und zu mehr Lebensqualität im Sinne der WHO-Definition von „Sexueller Gesundheit“.
Der Tantramassage-Verband e. V. lehnt diese pauschalisierende Zuordnung ab und fordert eine Ausnahmeregelung und längerfristig eigene Regelungen für ausgebildete Anbieter_innen aus seinem Berufsstand.
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Kontakt
Derya Zeyrek
Pressekontakt
Tel: 0178 – 693 26 78
Mail: post@derya-zeyrek.de
Tantramassage-Verband e. V.
Leibnizstr. 16
04105 Leipzig
Mail: info@tantramassage-verband.de
Web: www.tantramassage-verband.de
Über den Tantramassage-Verband e. V. (TMV)
Der Tantramassage-Verband e.V. (TMV) ist der Berufsverband der seriösen und ganzheitlichen Tantramassage im deutschsprachigen Raum. Er wurde 2004 gegründet und besteht aus Masseurinnen, Masseuren, Massage-Praxen und Ausbildungsinstituten, die eine gemeinsame Vision verbindet und die viel Geld und Zeit in eine fundierte Ausbildung investiert haben.
Was ist eine Tantramassage
Die Tantramassage TMV® ist ein respektvolles und ausgiebiges Massage- und Verehrungsritual, bei dem der ganze Körper berührt und massiert wird. Der Intimbereich wird im ganzheitlichen Ansatz auf harmonische und natürliche Weise mit einbezogen. Das bedeutet unter anderem, dass der Orgasmus nicht das Ziel der Massage ist, er aber auch nicht vermieden wird. Diese ganzheitliche, natürliche und absichtslose Haltung zum Thema Sexualität und Orgasmus unterscheidet die Tantramassage TMV® ganz wesentlich von zielgerichteten Angeboten z. B. aus dem Rotlichtbereich, die teilweise ebenfalls mit den ungeschützten Begriffen „Tantra“ bzw. „Tantramassage“ beworben werden.
Konkrete Forderungen des TMV
- Zertifizierung statt Registrierung
- Zertifizierte Tantramassage bzw. ganzheitliche Massage wird als eigenes Berufsfeld anerkannt, gefördert und gewürdigt
- Personen, die eine zertifizierte Tantramassage-Ausbildung abgeschlossen haben oder sich in Ausbildung befinden, werden vom ProstSchG ausgenommen
- Betriebsstätten, in denen überwiegend zertifizierte Anbieter arbeiten, werden nicht anders behandelt als Praxen für Wellnessmassage oder Physiotherapie