Münchner Rechtsanwalt regt Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Altbundeskanzler Schröder an

Nach dem Besuch des Altbundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Gerhard  Schröder, bei dem Russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin im Zarenpalais in St.  Petersburg, bei dem der 70. Geburtstag des ehemaligen Bundeskanzlers nachgefeiert wurde, sollte die Bundesregierung über Konsequenzen nachdenken. Herr Schröder ist auch im Ruhestand den Verhaltensrichtlinien eines Beamten unterworfen. Das  Bundesdisziplinargesetz vom 09.07.2001 in der derzeit gültigen Fassung gilt gemäß § 2 Abs.  1 Nr. 2 b) auch für nach Eintritt in den Ruhestand begangene als Dienstvergehen geltende  Handlungen im Sinne des § 77 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz. Der Münchner Rechtsanwalt  Prof. Dr. Volker Thieler hat mit Eingabe vom heutigen Tag bei der Bundeskanzlerin Dr.  Angela Merkel angeregt, ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren einzuleiten und  beamtenrechtliche Maßnahmen auszusprechen. Insbesondere wurde die Kürzung der Dienstbezüge angeregt. Hintergrund ist das aus  bundespolitischer Sicht inakzeptable Verhalten eines ehemaligen Staatsoberhauptes,  dessen Ruhegehalt aus Steuermitteln bezahlt wird.  Putin wird eine Hauptverantwortung für die Verschärfung der Krise in der Ostukraine  zugeschrieben. Nach Auffassung von politischen Beobachtern werden die dortigen  prorussischen Separatisten von Russland beeinflusst und unterstützt. Aktuell werden  deutsche Militärangehörige in der Ostukraine als Geiseln gehalten. Ungeachtet dessen und  trotz der Sanktionen gegen Russland zeigt sich der Altbundeskanzler in vertrauter Haltung  mit Putin auf einer privaten Veranstaltung.  Dieses Verhalten widerspricht nicht nur dem politischen Anstand, sondern verletzt auch das Gebot der beamtenrechtlichen Zurückhaltung. Das Verhalten von Herrn Schröder widerspricht der aktuellen politischen Haltung der Bundesregierung, der Europäischen Union  und der USA.  Das Essen mit Putin erinnert an das Nachtmahl des Bundeskanzlers a.D. Schröder mit dem ehemaligen lybischen Machthaber Muhammar al Gaddafi vom Oktober 2004.  Die gesamte Vorgehensweise des anscheinend von russischen Unternehmen abhängigen  Altbundeskanzlers schädigt daher das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland und beinhaltet ein erhebliches Dienstvergehen im Rahmen der nach wie vor bestehenden Dienstpflichten eines Ruhestandsbeamten.

 

 

Prof. Dr. Volker Thieler

Rechtsanwalt

 

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