Ein Beitrag von Steuerberaterin München, Tatjana Albert
Mietverhältnisse mit nahen Anghörigen
Mietverträge mit nahen Angehörigen sind häufig ein Zankapfel bei der Einkommensteuererklärung bzw. bei der Veranlagung zur Einkommensteuererklärung. Häufig muss der Steuerpflichtige seine Ansprüche im Rahmen des Einspruchsverfahrens oder sogar im Wege des Klageverfahrens vor dem Finanzgereicht geltend machen.
Dies muss jedoch keinesfalls so sein. An Verträge mit nahen Angehörige sind im Steuerrecht besondere Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen gelten mithin auch für Mietverträge unter nahen Angehörigen. Werden die steuerlichen Spielregeln eingehalten, so resultieren aus einer Vermietung unter nahen Angehörigen keine Scherereien.
Wichtiges und Nützliches rund um die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses an nahe Angehörige sind unter folgendem Link abrufbar: Mietvertrag nahe Angehörige.