Untersagte Untervermietung nach Brandvorfall
Im vorliegenden Fall wurde die Detektei Kurtz von einem Privatklienten beauftragt, der ein großes Gewerbegebäude besaß und dieses an einen Hotelbetreiber vermietete. Nachdem es im obersten Stockwerk des Objekts einen Brand gegeben hatte, wurde dem Vermieter die Untervermietung von Zimmern auf dieser Etage an Hotelgäste und sonstige Personen untersagt. Nachvollziehbarerweise beanspruchte das Hotel daraufhin eine Mietminderung beim Auftraggeber unserer Detektive in Reutlingen* und dieser willigte anstandslos ein. Einige Wochen später erhielt der Vermieter allerdings konkrete Hinweise, dass das betroffene Stockwerk doch weiterhin an Gäste vermietet werde – während das Hotel zugleich von der Mietminderung profitierte.
Um diesen Verdacht zu prüfen und den Mietbetrug im Falle der Bestätigung gerichtsfest nachzuweisen, zog der Objekteigentümer unsere Wirtschaftsdetektei für Reutlingen hinzu (0800 8033 967).

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Kurtz Detektei Stuttgart
Gaishämmerstraße 4
70186 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 0028
Mail: kontakt@kurtz-detektei-stuttgart.de
Web: https://www.kurtz-detektei-stuttgart.de
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Stuttgart werden von der Gaishämmerstraße in Stuttgart aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Stuttgart, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.