Lösungen für den Generationswechsel, Firmenverkauf und Firmenschließung

Bei über 80.000 Unternehmen pro Jahr steht in den nächsten Jahren die Unternehmensnachfolge bzw. die Unternehmensschließung an. Viele Unternehmer stellen dabei ernüchtert fest, dass die eigene Pensionszusage plötzlich eine enorme Hürde darstellt. Im Wesentlichen sind es sechs Gründe, welche im Einzelfall die Problematik kennzeichnen, wobei nicht selten auch eine Kombination zweier oder mehrerer Gründe vorzufinden ist:

Der ausscheidende Unternehmer will dem Nachfolger die Versorgungslast für die Sicherstellung der eigenen Ansprüche nicht aufbürden bzw. will sich nicht dem Risiko aussetzen, dass der Nachfolger die Versorgungspflicht nicht erfüllt.
Der Nachfolger will die Versorgungslast für die Sicherstellung der Ansprüche des Vorgängers nicht übernehmen.
Der Nachfolger will die enormen steuerlichen Risiken nicht übernehmen.

Die von den Versicherungen und/oder ihren Vertretern in Aussicht gestellte Leistung aus der Rückdeckungsversicherung reicht nicht aus, um den Versorgungsanspruch des ausscheidenden Unternehmers zu decken (Deckungslücke).
Der ausscheidende Unternehmer ist nicht bereit oder in der Lage, eine exorbitant teure Versicherungslösung zu akzeptieren.

Das Unternehmen kann wegen der Pensionsverpflichtung nicht liquidiert werden.

Welche Aufgabe stellt sich?
In der wichtigen und zugleich schwierigen Thematik der Pensionszusage muss für den ausscheidenden Unternehmer eine Möglichkeit gefunden werden, wie sein Versorgungsanspruch aufrechterhalten werden kann. Im Falle eines Generationswechsels oder Firmenverkaufs gilt es, einen vermeintlichen Interessenkonflikt zwischen ausscheidendem Unternehmer und Nachfolger zu vermeiden und zu einer Lösung zu kommen, welche beiden Seiten gleichermaßen nützt.


Müssen völlig neue Wege beschritten werden?
Nein, ganz im Gegenteil. Die Lösung existiert schon lange, ist aber leider dem Mittelstand nahezu unbekannt.
 
 
 
 
Worin besteht die Lösung?
Ganz knapp formuliert: Der Schlüssel liegt in einer vollständigen Entkopplung des gesamten Verfahrens, um den Versorgungsanspruch des ausscheidenden Unternehmers vom weiteren Schicksal des Unternehmens zu trennen und – im Falle einer Unternehmensübernahme – den Nachfolger von der Versorgungslast zu entbinden. Bei richtiger individueller Ausgestaltung kann mit einem wesentlich geringeren Aufwand als bei herkömmlichen Versicherungslösungen bei gleichzeitig erheblich niedrigeren Kosten eine nicht für möglich gehaltene Flexibilität erreicht und ein weites Feld an wertvollen Nebeneffekten erschlossen werden.
Ein derart leistungsstarkes Konzept ist gleichwohl in der Realisierung mit einiger Komplexität verbunden und erfordert tiefes Fachwissen, das nur ein spezialisierter Anbieter besitzen kann, der sich gleichzeitig durch absolute Neutralität und ein Höchstmaß an Kundenorientierung auszeichnet.
 
Was leisten wir?
Zunächst stehen wir Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten mit unserem gesamten Know-how und unserer Erfahrung in allen Fragen zum Themenbereich bAV bei Generationswechsel, Firmenverkauf und Firmenschließung zur Seite. Somit werden Sie in die Lage versetzt, Ihre Klienten auf diesem speziellen Gebiet kompetent und umfassend zu beraten sowie individuelle Besonderheiten Ihrer Klienten zu berücksichtigen.

In einem zweiten Schritt sorgen wir für eine höchst professionelle, absolut sichere und vollständig transparente Administration, Koordination und Abwicklung des Versorgungswerkes unter vollständiger Einhaltung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen.