Legionellen wurden erstmals 1976 in Philadelphia entdeckt, als es dort zu einer schlimmen Legionärskrankheitsepidemie kam, bei der 29 Menschen starben. Legionellen können schwere Pneumonien (die Legionärskrankheit) auslösen oder die Pontiac-Krankheit, eine leichtere und weit häufigere Form ohne Lungenbefall, die sich durch grippeähnliche Symptome äußert. Diese Bakterien gelangen über das Grundwasser ins Trinkwasser und können sich bei Temperaturen zwischen 30°C und 55°C vermehren. Sie können dann beim Duschen eingeatmet werden und lösen bei geschwächten Menschen eine Lungenentzündung aus. Ansteckungsgefahr einer Übertragung von Mensch zu Mensch besteht nicht.
Die Legionellenbekämpfung in München ist aktuell ein großes Thema. Über mehr als 320 Wohnungen ist ein Duschverbot verhängt worden, im Moment sind Wohnungen im olympischen Dorf von einer Legionellenkontaminierung betroffen. Bereits im Januar wurde ein Fall der Legionellenbekämpfung in München bekannt. Verschiedene Wohnungen in Aschdorf in der Planetensiedlung waren damals befallen.
Die einzige sinnvolle Bekämpfung ist das Trinkwasser zu desinfizieren. Im Duschkopf kann ein Filter montiert werden, der die Legionellenübertragung sofort stoppt. Eine andere Möglichkeit, ist, das Leitungswasser konstant auf 60°Celsius zu erhitzen, das tötet die Legionellen ab. Diese Methode ist aber nicht immer ratsam, die Temperatur darf nämlich nie unter 60°Celsius fallen. Sehr effektiv hingegen sind chemische, chlorfreie Zusätze, die man ins Wassersystem einspeisen kann.
Ultrafiltrationsanlagen oder UV-Bestrahlungen bieten zudem einen wirksamen Präventionsschutz gegen die unerwünschten Bakterien. Sie wirken ohne Chemie und nachhaltiger als die oben genannten Chemiekeulen. Außerdem filtern sie zusätzlich andere Partikel und Dreck durch eine Membran. Bei akutem Befall sind sie aber nicht so effektiv wie die Duschkopffilter oder die chemischen Zusätze.
Seit die neue Trinkwasserverordnung am 1 November 2011 in Kraft trat, sind die Kontrollen verschärft worden. Alle gewerblichen und öffentlichen Betriebe, die im weitesten Sinne in Berührung mit Trinkwasseranlagen kommen, wie Krankenhäuser, Kindergärten oder Altersheime, oder Betriebe die größere Duschanlagen in Betrieb haben, sind angehalten diese regelmäßig kontrollieren zu lassen.