LED Kennzeichenbeleuchtung für alt und neu

Fabrikneue Autos sind immer häufiger mit einer energie- und kostensparenden LED Kennzeichenbeleuchtung ausgestattet. Auch ältere Fahrzeuge können jedoch ohne großen Aufwand mit der modernen LED-Technik aufgerüstet werden.

 Welche Vorteile bringt eine LED-Kennzeichenbeleuchtung?

Das Kennzeichen mittels LED-Technik zu beleuchten bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Kennzeichenbeleuchtung. Da LED-Leuchten heller strahlen, ist das Kennzeichen für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar. Außerdem verbrauchen sie weniger Strom, was sich indirekt auch auf den Benzinverbrauch auswirkt. LED-Leuchten sind länger haltbar als klassische Glühbirnen und müssen daher seltener ausgewechselt werden. Nicht zuletzt wertet die LED-Kennzeichenbeleuchtung jedes Fahrzeug optisch auf.

 Der Einbau: einfach und schnell

Der Einbau der LED-Kennzeichenbeleuchtung erfolgt kinderleicht mittels Plug & Play. Dazu wird die alte Beleuchtung zunächst abgeschraubt beziehungsweise rausgeklipst, um anschließend die neue Beleuchtung einzusetzen. Die Installation kann also bedenkenlos vom Laien durchgeführt werden: Das Aufsuchen einer Werkstatt ist nicht erforderlich. Beim Einbau ist jedoch darauf zu achten, dass die LED-Leuchten automatisch mit den Rücklichtern aktiviert werden. Dazu müssen sie mit der Scheinwerferanlage verbunden werden. Ein separater Schalter für die Kennzeichenbeleuchtung ist also nicht nötig und zudem auch gar nicht zulässig. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass das Kennzeichen aus einer Entfernung von 20 Metern gut sichtbar ist. Zu hell darf jedoch auch die LED-Kennzeichenbeleuchtung nicht strahlen: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht irritiert, das heißt geblendet werden.

 Was gilt es bei der Zulassung zu beachten?

Die Gesetze der EU regeln ganz genau, was in Bezug auf die Nutzung einer LED-Kennzeichenbeleuchtung erlaubt ist und was nicht. So dürfen nur solche Leuchten benutzt werden, die über eine ECE-Zulassung verfügen. Diese sind mit einem speziellen Emblem gekennzeichnet: Der Buchstabe „E“ gefolgt von einer Kennzahl, umrahmt von einem schwarzen Kreis. Nur LED-Kennzeichenbeleuchtungen, die mit diesem Zeichen versehen sind, sind im Straßenverkehr zugelassen. Wer ganz sicher sein möchte, achtet auf das Kürzel ABE. Es steht für „Allgemeine Betriebserlaubnis“ und garantiert, dass bei der Herstellung des Produkts sämtliche geltende Vorschriften berücksichtigt wurden.

 Hier noch einmal das Wichtigste zum Thema „LED-Kennzeichenbeleuchtung“ im Überblick:

  • Eine LED-Kennzeichenbeleuchtung schont die Umwelt und den Geldbeutel.
  • Der Einbau ist schnell erledigt und kann problemlos vom Laien durchgeführt werden.
  • Beim Kauf sollte sowohl auf die ECE-Zulassung als auch auf den ABE- Aufdruck geachtet werden.

Alle Informationen und Kaufmöglichkeit der LED Kennzeichenbeleuchtungen gibt es auf der Webseite von Auto-Sport-Zubehör-Jörg in Oerlinghausen zu finden.