Sogenannte Garantieleistungen in der Altersversorgung sind absolut nicht garantiert*
Was Lebensversicherungen und Versorgungswerke dem Beitragszahler verschweigen. Lebensversicherungen zur betrieblichen (bAV) und privaten (pAV) Altersversorgung, aber auch Versorgungswerke können weit weniger Leistungen erbringen, als auf dem Papier versprochen oder in Aussicht gestellt. Versicherungsnehmern steht jedoch vielfach ein Schadensersatzanspruch gegen die Vermittler und Berater oder Produktgeber zu, denn die Nichtaufklärung der Zusammenhänge gleicht offenbar vielfach einer Täuschung durch Unterlassen beim Vertragsabschluss. Viele Berater wissen es aber nicht besser, denn nur klar erscheinende – in Wirklichkeit unklare – Begrifflichkeiten führen nahezu zwangsläufig zur Täuschung – einer Haftung steht dies indes nicht entgegen.
Was Lebensversicherungen und Versorgungswerke dem Beitragszahler verschweigen.