Kündigung durch den Arbeitgeber

Es gibt viele Mythen über das Thema der Kündigung durch den Arbeitgeber. Doch Mythen sind nun einmal keine Wahrheiten. Dies trifft auch auf das Arbeitsverhältnis zu, insbesondere darüber, wann eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam ist und wann dies nicht der Fall ist.

Einige Arbeitnehmer glauben, wenn sie krank sind, kann der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen. Dies ist nur bedingt richtig. Arbeitnehmer, die häufig krank sind und keine positive Gesundheitsprognose haben, kosten dem Arbeitgeber viel Geld. Er braucht einen Ersatz für den Kranken, der Geld kostet. Auch können die Lohnfortzahlungskosten für einen Betrieb unzumutbar sein und eine hohe wirtschaftliche Belastung darstellen. In solchen Fällen, aber auch wenn die Leistung nicht der des Arbeitsvertrags entspricht, kann der Arbeitgeber eine wirksame Kündigung aussprechen. Dies gilt auch, wenn sich der Betriebsrat gegen eine Kündigung ausspricht. Sicher, der Betriebsrat muss zur Kündigung angehört werden, doch die Entscheidung trifft der Unternehmer.

Bei schweren Verstößen beispielsweise muss der Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen. Er kann den Arbeitnehmer kündigen; die Kündigung ist wirksam. Viele denken, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, erhalten sie eine Abfindung. Dies ist grundsätzlich falsch, denn es gibt für eine Abfindung keine gesetzliche Verpflichtung. Arbeitgeber sind aber gerne bei Auflösungsverträgen bereit, eine Abfindung anzubieten.

Kündigung durch den Arbeitgeber ist immer ein Problem, das Arbeitnehmer nicht ohne rechtliche Hilfe lösen können. Roland Sudmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, kennt sich mit dieser Thematik nur zu gut aus. Fachanwalt Sudmann ist Partner der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel und als Fachanwalt für Arbeitsrecht in ganz Deutschland tätig. Mehr unter http://www.sudmann-arbeitsrecht.de/wichtige-stichworte-des-arbeitsrechts/kundigung-und-deren-rucknahme-durch-den-arbeitgeber/.