Tag für Tag mühen sich Abmahnanwälte damit ab, strafbeschwerte Unterlassungserklärungen an den Mann zu bringen. Die User und Filesharer sollen zahlen. Musik sei getauscht worden und das sei strafbar. Fakt ist, es ist es eigentlich nicht.
Vielmehr sind Hollywood & Co, Swinging London, U2, Bon Jovi, die Toten Hosen, so ziemlich kostenlos zu bekommen, wenn auch nur mal die BILD, einst die Zeitung des kleinen Mannes, ordentlich berichten täte. Da mühen sich George Clooney und Angelina Jolie ab mit den United Nations und dem Menschenrecht und der große Axel Springer Verlag zieht trotzdem nicht mit.
Denn das Menschenrecht und Völkerrecht sehen es nun mal so vor: Ein jeder hat das Recht, sich frei an Kunst, Kultur und den Errungenschaften der Wissenschaften zu erfreuen. Das sieht das Gesetz vor. Das Urheberrechtsgesetz hat zwar schon Vieles vom internationalen Völkerrecht implementiert, doch wahrlich hat aber das Völkerrecht laut 25 Grundgesetz Vorrang vor dem Bundesrecht.
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