Koblenz: Blinde Frau aus Supermarkt geworfen

In Koblenz ist eine blinde Frau am Samstag aus einem Lebensmitteldiscounter geworfen worden. Wie die Polizei mitteilte, war der Grund für den Rausschmiss, dass sie ihren Hund beim Einkauf bei sich führte. Grundsätzlich dürfen Hunde nicht in Lebensmittelgeschäfte mitgeführt werden, dies sieht die bundeseinheitliche Lebensmittelhygieneverordnung vor.

Genau in dieser Vorschrift ist allerdings auch die Ausnahme für Blindenführhunde geregelt. Demnach dürfen diese EU-weit in Geschäfte, welche auch offene Lebensmittel verkaufen, mitgeführt werden. Die Polizei führte mit der Filialleiterin ein Aufklärungsgespräch. Die Chefin bestand auf ihr Hausrecht, wollte allerdings eine generelle Klärung mit der Geschäftsleitung des Discounters herbeiführen.

Koblenz: Blinde Frau aus Supermarkt geworfen

In Koblenz ist eine blinde Frau am Samstag aus einem Lebensmitteldiscounter geworfen worden. Wie die Polizei mitteilte, war der Grund für den Rausschmiss, dass sie ihren Hund beim Einkauf bei sich führte. Grundsätzlich dürfen Hunde nicht in Lebensmittelgeschäfte mitgeführt werden, dies sieht die bundeseinheitliche Lebensmittelhygieneverordnung vor.

Genau in dieser Vorschrift ist allerdings auch die Ausnahme für Blindenführhunde geregelt. Demnach dürfen diese EU-weit in Geschäfte, welche auch offene Lebensmittel verkaufen, mitgeführt werden. Die Polizei führte mit der Filialleiterin ein Aufklärungsgespräch. Die Chefin bestand auf ihr Hausrecht, wollte allerdings eine generelle Klärung mit der Geschäftsleitung des Discounters herbeiführen.